Gefördert werden Kooperationen zwischen deutschen Produktionsfirmen und Filmemacher*innen aus WCF-förderfähigen Regionen/Ländern. Folgende Konstellationen sind zum Zeitpunkt der Antragstellung möglich:
Filmproduktionsfirmen aus WCF-förderfähigen Regionen, die eine Kooperation mit einem*r Regisseur*in aus den WCF-förderfähigen Regionen/Ländern nachweisen können oder
eingetragene Filmproduktionsfirmen (Handelsregister oder angemeldetes Gewerbe) mit Sitz in Deutschland, die eine Kooperation mit einem*einer Regisseur*in aus den WCF-förderfähigen Regionen/Ländern nachweisen können oder
eingetragene Filmproduktionsfirmen (Handelsregister oder angemeldetes Gewerbe) aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten und eine Kooperation mit einem*r Regisseur*in aus den WCF-förderfähigen Regionen/Ländern nachweisen können.
Höchstfördersumme: 60.000 Euro pro Projekt und 40.000 Euro für Postproduktionsförderung.
Die Gesamtherstellungskosten der zu fördernden Projekte sollten zwischen 200.000 Euro und 1.400.000 Euro liegen.
Der Förderbetrag muss für die Produktion des Films in den o. g. Regionen ausgegeben werden.
Vertragspartner*in ist immer der*die deutsche Partner*in.
Das Antragsformular wird rechtzeitig vier bis sechs Wochen vor Einreichfrist online bereitgestellt.
In der Regel finden zwei Einreichprozesse pro Jahr statt.
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World Cinema Fund
Vincenzo Bugno