Sparte

Film
Dokumentarfilm
Kurzfilm
Langfilm

Veranstaltungstyp

Produktion

Antragstellende

Filmschaffende
Produzent:innen

Gefördert werden Kooperationen zwischen deutschen Produktionsfirmen und Filmemacher*innen aus WCF-förderfähigen Regionen/Ländern. Folgende Konstellationen sind zum Zeitpunkt der Antragstellung möglich:

  • Filmproduktionsfirmen aus WCF-förderfähigen Regionen, die eine Kooperation mit einem*r Regisseur*in aus den WCF-förderfähigen Regionen/Ländern nachweisen können oder

  • eingetragene Filmproduktionsfirmen (Handelsregister oder angemeldetes Gewerbe) mit Sitz in Deutschland, die eine Kooperation mit einem*einer Regisseur*in aus den WCF-förderfähigen Regionen/Ländern nachweisen können oder

  • eingetragene Filmproduktionsfirmen (Handelsregister oder angemeldetes Gewerbe) aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten und eine Kooperation mit einem*r Regisseur*in aus den WCF-förderfähigen Regionen/Ländern nachweisen können.

  • Höchstfördersumme: 60.000 Euro pro Projekt und 40.000 Euro für Postproduktionsförderung.

  • Die Gesamtherstellungskosten der zu fördernden Projekte sollten zwischen 200.000 Euro und 1.400.000 Euro liegen.

  • Der Förderbetrag muss für die Produktion des Films in den o. g. Regionen ausgegeben werden.

  • Vertragspartner*in ist immer der*die deutsche Partner*in.

Das Antragsformular wird rechtzeitig vier bis sechs Wochen vor Einreichfrist online bereitgestellt.

In der Regel finden zwei Einreichprozesse pro Jahr statt.

Mehr Informationen

World Cinema Fund

Vincenzo Bugno