Antragsteller und federführender Bündnispartner bei MusikLeben 3-Anträgen muss eine öffentliche, gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Musikschule in Deutschland sein. Die Antragsteller sollen Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Projektförderungen vorweisen können. Eine Mitgliedschaft im VdM ist kein Förderkriterium.
Zum Gelingen von lokalen Bildungsbündnissen ist das Zusammenwirken von mindestens drei lokalen Bündnispartnern mit unterschiedlichen, einander ergänzenden Kompetenzen erforderlich. Jeder Bündnispartner muss auf lokaler Ebene verankert sein. Ausnahmen bildet der ländliche Raum. Hier kann auch ein überregionaler Bündnispartner mit einbezogen werden, was aber mit dem Team des Projektbüros abgeklärt werden sollte. Einzelpersonen sind als Bündnispartner ausgeschlossen.
Zusätzlich zur Musikschule im obengenannten Sinne als Antragsteller müssen mindestens zwei weitere Partner Teil des Bündnisses sein.
Die Zusammensetzung der Bündnisse wird im Rahmen von MusikLeben 3 nach folgendem Muster empfohlen:
eine sozialräumliche Einrichtung, z.B. eine Jugendeinrichtung oder -verband, Jugend- und Schulsozialarbeit, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, kirchliche Institution oder Migrantenselbstorganisation
und / oder ein formaler Bildungsort, z.B. KiTa, allgemeinbildende Schule, Einrichtung beruflicher Bildung. Achtung: Das Projektvorhaben muss außerhalb des Regelunterrichts und für die Teilnehmenden freiwillig sein. Projekttage und -wochen von Schulen sind förderfähig. Projekte im Rahmen des gebundenen Ganztagsschulbetriebs sind grundsätzlich nicht förderfähig
und / oder ein weiterer Träger der kulturellen Bildung, z.B. freie Theater, Volkshochschulen, Musikvereine, Blasorchester, etc.
Die Projekte, die über „Kultur macht stark“ gefördert werden, müssen für mindestens eine der folgenden Zielgruppen ausgelegt sein:
Kinder und Jugendliche mit einem erschwerten Zugang zur Bildung im Alter zwischen drei und 18 Jahren, die in sozialen (z.B. Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Eltern), finanziellen (z.B. geringes Familieneinkommen, Erhalt von Transferleistungen) und/oder bildungsbezogenen (z.B. Eltern sind formal gering qualifiziert) Risikolagen aufwachsen
Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen bzw. mit besonderem Förderbedarf
Die Projektformate gliedern sich in 5 Kursformate und ein Freizeitformat:
Kurse im Vorschulbereich (Grunderfahrungen im gemeinsamen Singen/Sprechen, Instrumentalspiel und Bewegung; erste Wahrnehmungsschulung und Klangerlebnisse in spielerischer Form; Rhythmus und Musik als Ausdrucksform erleben)
allgemeine Kurse (Musizieren mit Stimme, Instrument und Körper auch in Verbindung mit anderen kreativen Ausdrucksformen)
Modifizierte Kurse (Wie Format "Allgemeine Kurse", aber zusätzliche Aufteilung in Kleingruppen)
Digitale Kurse (Die Musik wird über digitale bzw. hybride Elemente erfahrbar gemacht mit hybriden Formaten im Präsenz- oder Online-Unterricht sowie durch die Verwendung von Apps oder Software in der Musikerzeugung und -produktion)
Musicalkurse (Mischung aus Musikmachen, Singen, Tanzen und/oder Schauspielen. Abgrenzung zu Format 2: zusätzliche Probentage und eine abschließende Aufführung)
Freizeiten (Musikalische Freizeiten vor Ort oder als Gruppenreise)
Die nächste Antragsfrist ist der 30. April für Projekte, die im Schuljahr 2025/2026 stattfinden sowie für Sommer- und Herbstferienprojekte 2025.
Projekte, die ab Januar 2026 beginnen, können erst mit der Ausschreibung im September (Antragsfrist 26. September 2025) beantragt werden.
Anträge außerhalb der Frist können nur in Ausnahmefällen und bei vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Projektbüro eingereicht werden.
Mehr Informationen
Verband deutscher Musikschulen (VdM)
Dirk Mühlenhaus