Sparte

Bildende Kunst
Darstellende Kunst
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Komposition
Kulturvermittlung
Literatur
Medienpädagogik
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politische Bildung
spartenübergreifende Kunst
Tanz
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Veranstaltungstyp

Kooperationen
Projekte
Produktion
Stipendium
Residenz

Antragstellende

Auftretende
Autor:in
Bildende Künstler:innen
Darstellende Kulturschaffende
Filmschaffende
Komponist:innen
Musiker:innen
Pädagog:innen & Kulturvermittler:innen
Übersetzer:innen

Das Fellowship richtet sich an Vordenker:innen, Intellektuelle, Wissenschaftler:innen aller Disziplinen, Innovator:innen, Kreative sowie herausragende Persönlichkeiten, die zu gesellschaftlichen Debatten und Entwicklungen beitragen. Voraussetzung ist, dass sie aktuell in Deutschland leben oder in den letzten zehn Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gehabt haben. Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich. Deutsche Staatsbürger:innen, die im Ausland leben, können sich ebenfalls bewerben.

  • Die Junior Fellowships richten sich an aufstrebende Persönlichkeiten. Bewerber:innen müssen bereits öffentliche Sichtbarkeit (z. B. in Form von Veröffentlichungen, Lesungen, Vorträgen) vorweisen können.

  • Die Senior Fellowships richten sich an Personen, die bereits eine breite öffentliche Sichtbarkeit vorweisen können und zudem international Anerkennung auf ihrem Gebiet genießen (z. B. in Form von Veröffentlichungen, Preisen, Einladungen zu öffentlichen Präsentationen und entsprechender Medienberichterstattung).

Voraussetzungen:

  • Ausgewiesene Kompetenz hinsichtlich aktueller Fragen auf einem Gebiet der Kultur, Politik, Wirtschaft, Medien und/oder Wissenschaft. Der Nachweis ist durch ein Empfehlungsschreiben zu erbringen, das in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen ist.

  • Intellektuelle Neugier, Interesse an fremden Disziplinen und Bereitschaft zum Gespräch auch jenseits des eigenen Fachs.

  • Sehr gute Englischkenntnisse, die den mündlichen und schriftlichen Austausch im Gastland ermöglichen.

  • Die Kandidat:innen müssen zum Zeitpunkt der Nominierung durch den Beirat in Deutschland leben und arbeiten oder innerhalb der letzten zehn Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gehabt haben. Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich. Deutsche Staatsbürger:innen im Ausland können sich ebenfalls bewerben.

  • Bestehende Kontakte zu US-amerikanischen Partnern und Institutionen (erwünscht).

  • Bereitschaft zu einem sozialen und produktiven Wohnumfeld in Villa Aurora und Thomas Mann House beizutragen.

Die Fellowships dienen der Erarbeitung und öffentlichen Präsentation eines konkreten transatlantischen Projektes mit Bezug auf das Thema „In Search of a Common Cause“ (Jahresthema 2026). Der offene Dialog mit einer breiten Öffentlichkeit ist zentrales Anliegen des Fellowship-Programms. Daher wird neben sehr guten englischen Sprachkenntnissen und der Bereitschaft zu interdisziplinärem Dialog auch erwartet, dass die Thomas Mann Fellows aktiv und intensiv in den Austausch mit Partner:innen des Thomas Mann House und weiteren Institutionen in Kalifornien und den gesamten USA treten.

  • Fellowships haben eine Dauer von mindestens drei und maximal zehn Monaten. Die endgültige Aufenthaltsdauer eines jeden Fellows im Thomas Mann House wird vom Villa Aurora & Thomas Mann House e. V. nach Auswertung und Koordination sämtlicher Aufenthaltswünsche der Fellows festgelegt. In der Regel werden Aufenthaltszeiträume von drei bis fünf Monaten gewährt.

  • Die Fellows erhalten Unterstützung bei der Umsetzung geplanter Vorhaben und Recherchen, bei der Vernetzung mit Partner:innen und Institutionen in den USA sowie bei Präsentationen, wie z. B. Vorträgen, Workshops, Lesungen.

Ein Fellowship im Thomas Mann House umfasst:

  • ein monatliches Grundstipendium in Höhe von 3.000 EUR als Beitrag zu den Lebenshaltungskosten,

  • eine Reisekostenpauschale für den Hin- und Rückflug in Höhe von 1.275 EUR sowie eine monatliche Mobilitätspauschale in Höhe von 600 EUR,

  • auf Antrag bei der Direktion vor Ort: die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten, die zum Zweck der Vernetzung mit Partner:innen und Institutionen innerhalb der USA entstehen,

  • freie Logis im Thomas Mann House: modern eingerichtetes Zimmer mit eigenem Bad und Schreibtisch, geteilte Küche, zahlreiche Räume und Rückzugsmöglichkeiten sowie ein Gartenbereich für den Austausch mit anderen Fellows und Gästen,

  • Kindergeld (400 EUR pro Monat für das erste mitreisende Kind, 100 EUR für jedes weitere mitreisende Kind),

  • auf Antrag bei der Direktion vor Ort: Projektkostenzuschüsse.

Die Bewerbungsfrist für Thomas Mann Fellowships im Jahr 2026 endete am 13. Februar 2025. Bewerber:innen erhalten voraussichtlich im Juni 2025 Mitteilung zur Auswahl.

Das Bewerbungsformular für Fellowships im Jahr 2027 wird voraussichtlich im Dezember 2025 zur Verfügung gestellt.

Mehr Informationen

Villa Aurora & Thomas Mann House e. V. (VATMH)

Clara Becker