Sparte

Film
Kulturvermittlung
Bildende Kunst
Literatur
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Darstellende Kunst
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Inklusion
interkulturell
politische Bildung
Soziokultur
Partizipation
Medienpädagogik

Veranstaltungstyp

Finanzen

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser

Gefördert werden hierbei kleinere lokale Organisationen, die über keine oder nur geringe eigene finanzielle Ressourcen verfügen. Wesentlich für die Vergabe einer Starthilfeförderung ist, dass beispielhaft aufgezeigt wird, wie Zusammenschlüsse von Menschen mit zivilgesellschaftlichem Engagement gemeinsam das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten.

Mit der Starthilfeförderung will die Stiftung Mitarbeit Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben in Deutschland aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen. Dabei steht die Förderung von Aktionen und Initiativen im kommunalen Raum im Vordergrund. Die Stiftung Mitarbeit fördert im Durchschnitt ca. 50 bürgerschaftliche Initiativen und junge Vereine pro Jahr mit einer finanziellen Starthilfe.

Bürgerschaftlich engagierte Gruppen benötigen in ihrer Gründungsphase oft einen finanziellen Impuls, um ihre Arbeit aufnehmen zu können. Die formlos und unbürokratisch vergebenen Mikro-Förderungen sind in vielen Fällen ein wichtiger Anstoß und eine Ermutigung aktiv zu werden und sich einzumischen. Der Bedarf an finanzieller Unterstützung gerade in der Startphase einer Initiative oder eines jungen Vereins ist groß. Es gibt nur wenig vergleichbare Programme mit Mikro-Förderungen. Für viele der geförderten Gruppen ist die Starthilfeförderung ein Signal weiter zu machen. Dies galt in der Startphase der Stiftung Mitarbeit genauso wie heute.

Gefördert werden Vorhaben

  • in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung (jenseits von Schule), Kultur und Umwelt

  • die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen

  • mit geringen eigenen finanziellen Ressourcen.

die das Ziel verfolgen

  • einen konkreten Mangel oder Missstand zu beheben

  • gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen

  • persönliche Eigeninitiative und Handlungskompetenz zu stärken

  • die Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements zu fördern

  • Bürger/innen zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen

  • die Demokratie zu stärken und zur Demokratieentwicklung beizutragen

  • Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen und die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen

für Ausgaben in den Bereichen:

  • Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit

  • Sachmittel für Initiativen- und Vereinsorganisation (z. B. Ausstattungsgegenstände, Büro-, Verbrauchs- und Moderationsmaterial)

  • Sachmittel für erste Aktivitäten

Die Starthilfeförderung der Stiftung Mitarbeit richtet sich an neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen aus Deutschland, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offen stehen und die keinem finanzstarken Dachverband angeschlossen oder zuordenbar sind. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und kann deshalb niemals Voll-, sondern immer bloß Anschubfinanzierung sein. Ein und dieselbe Aktion/Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu € 500,- gefördert werden.

Förderanträge sind formlos zu stellen. Sie müssen schriftlich (per Post) eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:

  • eine kurze Darstellung der Initiative (Name, Größe, Gründungsdatum, bisherige Aktivitäten)

  • Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefonnummer) und verantwortliche Ansprechperson (Kontaktdaten von min. 2 Personen)

  • Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zur Ausgangssituation, zu Zielen und Zielgruppe, zu zeitlichem Ablauf und Bedarf des Vorhabens sowie evtl. Kooperationspartnern

  • eine Übersicht der Kosten und Finanzierung (vorhandene Eigenmittel, geplante Ausgaben/Einnahmen sowie Anträge/bewilligte Förderungen bei anderen Fördermittelgebern)

  • Verwendungszweck für die bei der Stiftung Mitarbeit beantragten Mittel

  • sofern vorhanden: Satzung (-entwurf), Freistellungsbescheid

Antragsfristen 2024:

  • 26. Februar • 24. Juni • 7. Oktober 2024

Mehr Informationen

Stiftung Mitarbeit