Sparte

Theater
Tanz
spartenübergreifende Kunst
Musik
Literatur
Film
Bildende Kunst
digitale Kulturvermittlung
Kulturvermittlung
Medienpädagogik
Partizipation
Performance
Klangkunst
Komposition

Veranstaltungstyp

Kulturelle Bildung
Projekte
Kinder- & Jugendprogramme

Antragstellende

Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Pädagog:innen & Kulturvermittler:innen

Die Stiftung Bildung fördert bundesweit Projektideen aus Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Die Anträge von Kindern und Jugendlichen, Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und ehrenamtlich Engagierten können über ihren jeweiligen Kita- oder Schulförderverein eingereicht werden. Die Stiftung benötigt zur Bearbeitung einen aktuellen Freistellungsbescheid des Vereins.

Die Stiftung setzt sich für die kreative Entfaltung von Kindern und Jugendlichen bundesweit ein! Durch den Förderfonds Kunst und Kultur unterstützt sie Projekte zu den Themen künstlerische- und kulturelle Bildung an Kitas und Schulen. Sie setzt sich dafür ein, dass Kunst und Kultur für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sind, unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Situation. Kulturelle Bildung spielt eine unverzichtbare Rolle in der persönlichen Entwicklung junger Menschen und trägt dazu bei, Kreativität zu entfalten.

Die Stiftung unterstützt Projekte, die jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre kreativen Talente zu entdecken und zu entwickeln: Sei es durch den Aufbau eines Schulorchesters, der Anschaffung von Musikinstrumenten, Kunstaustellungen an der Kita oder Schule und Theateraufführungen. Der Projektvielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Wichtig ist, dass alle mitmachen können. 

Beispiele für Projektziele:

  • Förderung der Kreativität und des künstlerischen Potenzials von Kindern und Jugendlichen

  • Förderung des Zugangs zu Kunst und Kultur für alle teilnehmende Kinder und Jugendliche

  • Projekte aus allen künstlerischen Sparten (Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film, Neue Medien)

Gesucht sind Projekte, die neue Ideen im Themenfeld umsetzen oder bereits bestehende Initiativen weiterentwickeln wollen und noch nicht an anderen Förderprogrammen teilnehmen:

Allgemeine Förderkriterien der Stiftung Bildung:

Partizipation: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst partizipativ gestaltet sein, die Kinder und Jugendlichen sollen also Eigeninitiative zeigen und an der konkreten Ausgestaltung des Projekts teilhaben können. Es geht darum, die jungen Menschen von Anfang an aktiv zu beteiligen.

Vielfalt & Inklusion: Die Planung und Umsetzung des Projekts soll möglichst inklusiv gestaltet sein. Dabei sollen alle projektbeteiligten Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnissen wertgeschätzt und mit einbezogen werden.

Nachhaltigkeit: Das Projekt soll möglichst auch nach der Anschubfinanzierung verstetigt und weitergeführt werden, also nachhaltig wirken. Außerdem fördert die Stiftung besonders gerne Projekte, die ressourcenschonende Materialien verwenden.

Förderfondsspezifische Kriterien:

  • Förderung der Kreativität und des künstlerischen Potenzials von Kindern und Jugendlichen.  

  • Förderung des Zugangs zu Kunst und Kultur für alle teilnehmende Kinder und Jugendliche. 

  • Projekte aus allen künstlerischen Sparten (Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film, Neue Medien).

  • Projekte – auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner*innen, (Künstler*innen und Kulturinstitutionen).

Die Stiftung unterstützt Projekte mit einem Betrag von 500 bis 5.000 Euro.

Für den Förderfonds kannst du dich ganz einfach über das unten stehende Online-Formular bewerben. Eine Übersicht über weitere Förderfonds der Stiftung findest du hier.

Antragsstellung jederzeit und bundesweit möglich.

Anträge können fortlaufend und jeder Zeit formlos gestellt werden. Über die Förderung der eingereichten Projekte entscheidet ein Beschlussgremium, welches aus jungen und engagierten Menschen besteht, sowie der Vorstand der Stiftung Bildung.

Die Stiftung bemüht sich um eine zeitnahe Auszahlung der Mittel (4 – 6 Wochen nach Antragsstellung).