Sparte

Klangkunst
Komposition
Musik
Performance

Veranstaltungstyp

Finanzen
Stipendium

Antragstellende

Komponist:innen
Musiker:innen

Voraussetzungen für die Bewerbungsrunde 2025/2026

  • Musiker*innen mit ungeradem Jahrgang (z.B. 1981, 1975, 1993 etc.) zur Einschränkung der hohen Anzahl an Bewerbungen

  • Musiker*innen aus den Bereichen Electronica, improvisierter Musik, Hip-Hop, Jazz, Pop/Indie, Rock und den Schnittstellen dazu

  • Hauptberufliches Musikschaffen seit mind. 6 Jahren. "Hauptberuflich" heißt: Die Musik macht mind. die Hälfte des Einkommens aus oder mind. die Hälfte der Normalarbeitszeit (42 Std./Woche) wird für die musikalische Tätigkeit eingesetzt.

  • Mitgliedschaft in einem CH- oder D-Berufsverband (z.B. SONART, Deutsche Jazzunion, Pro Musik) oder in einer Interessensvertretung (z.B. Helvetiarockt, Music Women* Germany). Urheberrechts- und Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL, SUISA) gehören nicht dazu.

  • Wohnort und Steuersitz in der Schweiz oder Deutschland.

In der Schweiz werden monatlich 2100 CHF übernommen, in Deutschland 1200€. Dies entspricht ca. 60 % des Mindestlohns. Produktionen, Tourneen, Konzertreihen oder dergleichen werden nicht unterstützt.

Das Antragsfenster für die Bewerbungsrunde 2025/26 ist vom 02.-20.06.2025 offen. Es findet jährlich eine Ausschreibung statt.

Mehr Informationen

Stiftung Árvore