Voraussetzungen für die Bewerbungsrunde 2025/2026
Musiker*innen mit ungeradem Jahrgang (z.B. 1981, 1975, 1993 etc.) zur Einschränkung der hohen Anzahl an Bewerbungen
Musiker*innen aus den Bereichen Electronica, improvisierter Musik, Hip-Hop, Jazz, Pop/Indie, Rock und den Schnittstellen dazu
Hauptberufliches Musikschaffen seit mind. 6 Jahren. "Hauptberuflich" heißt: Die Musik macht mind. die Hälfte des Einkommens aus oder mind. die Hälfte der Normalarbeitszeit (42 Std./Woche) wird für die musikalische Tätigkeit eingesetzt.
Mitgliedschaft in einem CH- oder D-Berufsverband (z.B. SONART, Deutsche Jazzunion, Pro Musik) oder in einer Interessensvertretung (z.B. Helvetiarockt, Music Women* Germany). Urheberrechts- und Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL, SUISA) gehören nicht dazu.
Wohnort und Steuersitz in der Schweiz oder Deutschland.
In der Schweiz werden monatlich 2100 CHF übernommen, in Deutschland 1200€. Dies entspricht ca. 60 % des Mindestlohns. Produktionen, Tourneen, Konzertreihen oder dergleichen werden nicht unterstützt.
Das Antragsfenster für die Bewerbungsrunde 2025/26 ist vom 02.-20.06.2025 offen. Es findet jährlich eine Ausschreibung statt.
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Stiftung Árvore