Sparte

Literatur
Bildende Kunst
Musik
Performance
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater
Kulturvermittlung
politische Bildung

Veranstaltungstyp

Finanzen

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Unterrichts- und Bildungsstätten
Veranstalter:innen

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG)

Mit der Projektförderung unterstützt die Rosa-Luxemburg-Stiftung andere Träger*innen politischer Bildung darin, linke Diskussionen, Themen und Politikansätze in die Öffentlichkeit zu bringen. Die Rose-Luxemburg-Stiftung fördert bundesweit öffentliche politische Bildungsprojekte, die sich an den thematischen Schwerpunkten der Stiftungen orientieren und die interessante, zielgruppengerechte Formate aufweisen. Mit der Projektförderung werden Bildungsträger*innen aus dem gesamten linken Spektrum gestärkt und damit die stiftungseigenen Bildungsaktivitäten ergänzt.

Gefördert wird nur im Bereich der politischen Bildung, nur Deutschland, Veranstaltungs-, Projektförderung. Es werden keine reine Wissenschaft/Kulturprojekte gefördert.  

Publikations- und Forschungsvorhaben sowie Studien können wir leider nicht mehr fördern.

Es können nur gemeinnützige Körperschaften einen Antrag auf Förderung von konkreten Einzelprojekten politischer Bildung stellen.

Folgende Anliegen kann die Rosa-Luxemburg-Stiftung grundsätzlich nicht finanziell unterstützen:

  • Vorhaben wissenschaftlicher, kulturell-künstlerischer oder sozialer Einrichtungen, die nicht unmittelbar Zwecke der politischen Bildung verfolgen;

  • Aktivitäten von Gliederungen und Strukturen der Partei DIE LINKE;

  • Studienförderung außerhalb von Stipendien des Studienwerks der Rosa-Luxemburg-Stiftung für Studierende und Promovierende;

  • Teilnahme an Bildungsreisen und Kongressen im In- und Ausland;

  • Aktivitäten politischer Bildung, Austauschprojekte und Freiwilligendienst im Ausland.

Es gibt drei Mal im Jahr eine Beratungsrunde, in der über eingegangene Anträge entschieden wird. Anträge für die jeweilige Förderperiode, müssen bis Antragsschluss per Email eingegangen sein.

  • Antragsschluss für Projekte ab Januar 2024 ist der 20. Oktober 2023.

  • Antragschluss für Projekte ab Januar 2025 werden hier bekannt gegeben.

Antragsteller*innen erhalten in der Regel acht Wochen nach dem jeweiligen Antragsschluss eine Rückmeldung, ob es zu einer Förderung kommt oder nicht.

Bitte fülle das Antragsformular aus, innerhalb des Antragsformular ist eine Kurzdarstellung deines Projektes, ein Zeitplan sowie ein Finanzierungsplan erforderlich.

Mehr Informationen

Rosa Luxemburg Stiftung

Mia Rösch | Mittwoch: 15:00 - 17:00 Uhr