gemeinnützige Vereine und Vereinssparten; kirchliche Chöre und Orchester; gemeinnützige öffentliche Einrichtungen, Organisationen und Körperschaften wie Musikschulen und Kindergärten; ähnliche gemeinnützige Musik- u. Tanzgruppen,
aus der Stadt Kassel oder den Kreisen Kassel-Land und Schwalm-Eder,
die im der Anfragestellung vorausgegangenem Kalenderjahr Ausgaben für musikalische Ausbildung, instrumentale Begleitung oder Übungsleitung durch Honorarkräfte oder ähnlich entgoltene ausgebildete Fachkräfte nachweisen können.
Der Anfrager muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um Förderungsberechtigt zu sein:
Er wirtschaftet nicht gewinnorientiert, ist als gemeinnützig oder ähnliches anerkannt.
Die Musizierenden erhalten keine Vergütung (bis zu 10 % entlohnte Musiker sind zulässig).
Die Musik-/Tanzgruppe besteht aus mindestens 5 aktiven Musikern/Tänzern.
Im vorausgegangenen Jahr trat der Anfrager bei min. 2 öffentlichen Veranstaltungen auf.
Die Stiftung fördert sowohl die Aus- und Weiterbildung sowie die musikalische Leitung und instrumentale Begleitung von Musik- und Tanzgruppen, als auch die Einzelausbildung der Gruppenmitglieder, wobei die Förderung der Einzelausbildung nachrangig erfolgt.
Wichtig ist , dass das Erlernte auch angewandt wird und die Öffentlichkeit davon profitiert. Daher sind öffentliche Auftritte Teil der Förderbedingungen.
Anfragen, bei denen ein oder mehrere der nachfolgenden Kriterien zutreffen, werden generell nicht gefördert:
der Inhalt der Anfrage liegt außerhalb des Stiftungszwecks (siehe Stiftungssatzung),
der Anfragesteller erfüllt nicht die Voraussetzungen nach Ziffer 1.2,
Vorhaben, die nicht allgemeinen ethischen Grundsätzen entsprechen,
Anfragen, von politisch, religiös oder gesellschaftlich radikalen Gruppen.
Die Gesamtförderhöhe und damit die Anzahl der zu fördernden Gruppen richten sich nach den jährlichen Einnahmen der Stiftung.
Bei positivem Beschluss erhält ein Anfrager als Förderbeitrag 10 % der von ihm für des vorangegangene Jahr nachweislich gezahlten Honorare (nach Abzug von Eigenbeteiligungen) für musikalische Leitung, Aus- und Weiterbildung sowie instrumentale Begleitung.
Es werden auch Gruppen gefördert, bei denen die Aus- und Weiterbildung weitgehend kostenfrei durch eigene qualifizierte Mitglieder erfolgt. Bei diesen Gruppen wird eine Förderung unabhängig von den gezahlten Honoraren gewährt.
Der Mindestbetrag einer Förderung beträgt 200,- Euro, der Höchstbetrag beträgt 500,- Euro.
Eine Entscheidung zur Förderanfrage wird u.U. erst im Dezember getroffen.
Mehr Informationen
Nordhessische Musik- und Geschichts-Stiftung
Wilhelm Siebert