Sparte

Kulturvermittlung
spartenübergreifende Kunst
Darstellende Kunst
Bildende Kunst
Musik
Literatur
interkulturell

Veranstaltungstyp

Kinder- & Jugendprogramme
Kulturelle Bildung
Kooperationen
Projekte

Antragstellende

Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen

Die Antragsteller müssen gemeinnützig sein, die BündnispartnerInnen nicht.

Der Bundesverband fördert innerhalb von „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“ interkulturelle Projekte für Kinder und Jugendliche in den Kunstformen:
• darstellende Kunst (Theater, Tanz, Performance, Film, Streetdance etc.)
• bildende Kunst (Malerei, Bildhauerei, Foto, StreetArt etc.)
• Musik (Gesang, Instrumente, Hip-Hop etc.)
• Literatur (z.B. Slam)

NeMO fördert Projekte der darstellenden und bildenden Kunst oder der Musik aus Mitteln des Bundesprogramms „Bündnisse für Bildung – Kultur macht stark“. Gefördert werden verschiedene Formate für Kinder und Jugendliche unter folgenden Voraussetzungen: 

  • Es gibt ein Bündnis mit mindestens drei Einrichtungen mit unterschiedlichen Expertisen (Erreichung Zielgruppe, tanzkünstlerische/kulturelle Expertise, sozialräumliche Einbettung) 

  • Der antragstellende Bündnispartner ist gemeinnützig oder eine Einrichtung in kommunaler Trägerschaft (keine: Schulen, Kitas, Hochschulen, kommunale Verwaltungen, GbR)  

  • Der Antragsteller kann aus festgelegten Formaten wählen, diese sind voll finanziert. Eigenmittel sind nicht notwendig. 

  • An den Formaten nehmen mindestens 8 Teilnehmende teil. 

Zu den Formaten gehören 

  • regelmäßige Angebote für mindestens drei Monate, Fördersumme maximal 17.000 Euro

  • mindestens 5-tägige Ferienkurse ohne ÜN, Fördersumme maximal 5.100 Euro

  • mindestens 5-tägige Ferienfreizeit mit ÜN, Fördersumme maximal 12.500 Euro

  • Halbtagsveranstaltung mindestens 3 Stunden, Fördersumme maximal 500 Euro

  • Ganztagsveranstaltung mindestens 6 Stunden, Fördersumme maximal 1.000 Euro

Grundsätzliche Voraussetzung für eine Förderung ist zudem:
• die Neuartigkeit, d.h. die Projekte haben in der jeweiligen Form nicht vorher existiert (neue Themen, Zielgruppen etc.),
• die Zusätzlichkeit, d.h. die Projekte finden zusätzlich zu bestehenden Angeboten statt,
• die Außerschulischkeit, d.h. die Projekte finden außerhalb der Unterrichtszeiten statt, die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an den Projekten ist freiwillig, die Projekte werden verantwortlich von dem außerschulischen Träger geplant und finden zusätzlich zu bestehenden Angeboten statt. Projekte im Offenen Ganztag und Projekttage oder Projektwochen können unter diesen Voraussetzungen gefördert werden

Ausschreibungsrhythmus mehrmals jährlich