Die NPN-Koproduktionsförderung Tanz setzt voraus, dass mindestens zwei Partner:innen miteinander kooperieren und ein:e Koproduktionspartner:in aus einem deutschen Bundesland mit einer:m aus einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland kooperiert. Mindestens eine:r der Produzent:innen muss ein Veranstaltungsort, Produktionshaus, Festival o. ä. sein. Dritte und weitere Koproduzent:innen sind nicht zwingend erforderlich, erhöhen jedoch die Chancen auf Bewilligung.
Antragsteller:in ist der/die ausführende hauptverantwortliche Produzent der Produktion. Auch die Kompanie/der/die Künstler:in können Antragsteller:in sein, wenn er/sie finanzielle Produktionsmittel (z.B. öffentliche Drittmittel, Sponsorengelder) einbringen und somit als Produzent:in auftreten.
Unabhängig von der Herkunft der Kompanie/der Künstler:innen muss die Produktion im Wesentlichen in Deutschland erarbeitet werden und der/die Antragsteller:in in Deutschland ansässig sein. Probenaufenthalte und Residenzen im Ausland sind möglich.
Im Rahmen der NPN-Koproduktionsförderung Tanz wird die Entstehung neuer Tanzproduktionen gefördert, die möglichst über solistische oder kleinteilige Formate hinausgehen.
Für die Höhe des Budgets einer Koproduktion gibt es keine Richtgröße. Gefördert wird meist im Rahmen von 10.000,- bis 50.000,- EUR, jedoch maximal bis 50% der Gesamtkosten.
Die Zuwendung wird in der Regel für das laufende Haushaltsjahr, spätestens aber bis zum 31.03. des Folgejahres gewährt. Die Produktion muss in diesem Zeitraum entwickelt werden, zur Premiere kommen und damit abgeschlossen sein.
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Administration NPN-Koproduktionsförderung Tanz
Teresa Pazzini