Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, Produktionszentren und -büros, Tanz- bzw. Theaternetzwerke, andere Kulturinstitutionen, die als Veranstalter:in auftreten, Einzelkünstler:innen, Kompanien und Kollektive, natürliche und juristische Personen mit Sitz bzw. Wohnsitz (bei natürlichen Personen) in Deutschland.
Das beantragte Vorhaben muss einen bundesländerübergreifenden Austausch beinhalten.
Das Vorhaben darf i.d.R. zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben (die Jury tagt normalerweise innerhalb von vier Wochen nach Antragsfrist, kein Rechtsanspruch). Es muss bis spätestens 31.12. des Jahres abgeschlossen sein.
Das Vorhaben wird im Wesentlichen in Deutschland realisiert.
Die Mindestsumme der beantragten Förderung sollte in der Regel 2.000,- EUR betragen und darf die Höchstsumme von 25.000 ,- EUR nicht übersteigen.
Bei Antragstellung müssen finanzielle Dritt- bzw. Eigenmittel in Höhe von mind. 10% des Gesamtvolumens eingebracht werden (keine unbaren Leistungen oder Sachleistungen!).
Im Rahmen der Impulsförderung Tanz & Theater dürfen Vorhaben in folgenden vier Förderbereichen beantragt werden:
Förderbereich 1: Residenzen
Förderbare Formate: Showings, Lecture Performances, Workshops usw.
Förderbereich 2: Austausch zwischen (Künstler:innen-)Netzwerken
Förderbare Formate: Produktionen, (Mini-)Festivals, Workshops, Dialogformate usw.
Förderbereich 3: Forschungsarbeiten
Förderbare Formate: Veröffentlichungen, Lecture Performances, Präsentationen usw.
Förderbereich 4: Veranstaltungsreihen
Förderbare Formate: Vorstellungen, Workshops, Arbeitsgespräche, Pitchings, informelle Begegnungsformate usw.
Antragsfrist: 3.3.2025
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Impulsförderung Tanz / Impulsförderung Theater
Mirko Hecktor / Hannah Melder