Bewerbungen erfolgen gemeinschaftlich durch mindestens eine Schule ab Sekundarstufe I und mindestens eine/n Akteur/in aus dem Kunst und Kulturbereich (Kulturinstitutio oder freischaffende Künstler/innen). Anträge stellen können...
Schulen und Kultureinrichtungen aus Frankfurt am Main, dem Hochtaunuskreis und dem Main-Taunus-Kreis, Darmstadt, Wiesbaden, Hanau, Bad Vilbel, Offenbach am Main, Oestrich-Winkel, dem Rheingau-Taunus-Kreis und dem Kreis Offenbach.
öffentliche oder private gemeinnützige, allgemeinbildende Schulen ab Sekundarstufe I (alle Schulformen)
öffentliche oder private gemeinnützige Kultureinrichtungen oder -initiativen aller Sparten
Sie haben bereits eine/n Projektpartner/in? Wunderbar!
Wenn nicht: Auf www.kulturfonds-frm.de/kunstvoll finden Sie Einrichtungen, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind. Wir beraten Sie gern.
KUNSTVOLL fördert Kunst und Kreativität in der Schule: Projekte der Bildenden und der Darstellenden Kunst, Literatur-, Musik-, Medien- und Tanzprojekte sowie interdisziplinäre Vorhaben werden von professionellen Künstlern/innen und Kunstvermittlern/innen begleitet und unterstützt. Jugendliche können bei dieser gemeinsamen schöpferischen Arbeit ihr kreatives Potenzial mit eigenen Erfahrungen bereichern und mit Leben füllen. Hier werden ungeahnte Fähigkeiten geweckt - ein wichtiger Schritt für die persönliche Entwicklung. KUNSTVOLL-Förderung: Unsere Jury entscheidet über die Vergabe von Fördergeldern von bis zu 15.000 Euro pro Projekt für das Schuljahr
2024/2025. Förderfähig sind unmittelbar das Projekt betreffende Sach-, Honorar- und Fahrtkosten. Eine Vollförderung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Weitere Finanzierungswege sind daher anzugeben.
Förderkriterien:
Antragsqualität: Aussagekräftiges und qualitativ hochwertiges Konzept mit künstlerischem Schwerpunkt, Plausibilität, Vollständigkeit der Angaben, erkennbare Zusammenarbeit der Kooperation
ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe aller Finanzierungswege (keine Vollförderung durch KUNSTVOLL)
Projekt hat noch nicht begonnen
keine Einzelveranstaltungen/Projektwoche etc.
Projekt ist nicht Teil eines anderen Programms/Festivals o.ä.
Unterstützung durch die Schulleitung und das Kollegium
Einbettung in das Curriculum, ggf. Einbindung verschiedener Unterrichtsfächer oder AGs
regelmäßige Treffen innerhalb eines Schuljahres (Dichte und Dauer)
(Projekt muss nicht während der Unterrichtszeit stattfinden)kontinuierliche Zusammenarbeit mit einer festen Gruppe Jugendlicher (Projektkerngruppe)
überwiegend kreative Beteiligung der Schüler/innen (Werkstattcharakter, partizipativer Ansatz)
Orientierung am Erfahrungsstand der beteiligten Jugendlichen
intensive Erarbeitung und Entwicklung gemeinsam mit den Kooperationspartner/innen
direkte Einbindung von professionellen Künstlern/innen und/oder Kunstvermittler/innen
zu erwartende pädagogische und künstlerische Prozess- und Ergebnisqualität
Ergebnispräsentation
Antragsfrist für Projekte im Schuljahr 2024/25 ist der 20. März 2024.
DIE BEWERBUNG ERFOLGT ONLINE ÜBER UNSER ANTRAGSPORTAL
AUFBAU DER BEWERBUNG FÜR DAS ANTRAGSPORTAL:
vollständig ausgefülltes Antragsformular (inklusive unterschriebene Erklärungen über die Kooperation) / Antragsformular (PDF zum Download und Bearbeiten)
Bitte beachten Sie, dass das hochgeladene Antragsformular keine Unterschriften enthalten muss. Die darin enthaltenen Kooperationserklärungen müssen von Vertretungsberechtigten aller Kooperationspartner (von Schulseite = Schulleitung) unterzeichnet werden und dem Kulturfonds Frankfurt RheinMain separat per Fax, E-Mail oder Post zugehen. (Es gilt der Eingangsstempel!)zusätzliche Anlagen:
Kurzporträt eines jeden Kulturpartners und der beteiligten Künstlerinnen und Künstler (max. je 1 Seite)
detaillierter Ablaufplan inkl. Zeitleiste (mit Terminen soweit bekannt)
detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan als Excel-Datei (insbesondere differenzierte Angaben zu Sach-/Honorar- und Fahrtkosten) – Honorare bitte auf Stundenberechnungsbasis ausweisen (inkl. Angabe, ob und wie Fahrzeiten und –kosten berechnet werden), externe Fachkräfte separat angeben! Angaben zu weiteren (potentiellen oder gesicherten) Finanzierungsquellen (Förderungen/Eigenmittel/zu erwartende Einnahmen).*
Nachweis der Gemeinnützigkeit, sofern die Schule / Kultureinrichtung keinen öffentlich-rechtlichen Charakter aufweist (dann Hinweis darauf)
*Die Projekte werden mit Fördergeldern in Höhe von maximal 15.000 Euro (pro Projekt) unterstützt.
Förderfähig sind Sach- (nicht investiv), Honorar- und Fahrtkosten, die jeweils unmittelbar das Projekt betreffen.
Eine Vollförderung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich – geben Sie also bitte ebenfalls Auskunft über die weiteren Finanzierungszweige.
Mehr Informationen
Kulturfonds Frankfurt Rhein-Main
Frau Koch