Sparte

Film
Fotografie
Kulturvermittlung
Bildende Kunst
Literatur
Musik
Performance
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater
Zirkus
Partizipation
Medienpädagogik

Veranstaltungstyp

Kinder- & Jugendprogramme
Kooperationen
Kulturelle Bildung

Antragstellende

Unterrichts- und Bildungsstätten
Bildende Künstler:innen
Filmschaffende
FLINTA*
Auftretende
Amateurbereich
Berufsanfänger:innen/Studierende

Antragszeitraum

24.01.2024

bis zum

20.03.2024

Bewerbungen erfolgen gemeinschaftlich durch mindestens eine Schule ab Sekundarstufe I und mindestens eine/n Akteur/in aus dem Kunst und Kulturbereich (Kulturinstitutio oder freischaffende Künstler/innen). Anträge stellen können...

  • Schulen und Kultureinrichtungen aus Frankfurt am Main, dem Hochtaunuskreis und dem Main-Taunus-Kreis, Darmstadt, Wiesbaden, Hanau, Bad Vilbel, Offenbach am Main, Oestrich-Winkel, dem Rheingau-Taunus-Kreis und dem Kreis Offenbach.

  • öffentliche oder private gemeinnützige, allgemeinbildende Schulen ab Sekundarstufe I (alle Schulformen)

  • öffentliche oder private gemeinnützige Kultureinrichtungen oder -initiativen aller Sparten

Sie haben bereits eine/n Projektpartner/in? Wunderbar!

Wenn nicht: Auf www.kulturfonds-frm.de/kunstvoll finden Sie Einrichtungen, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind. Wir beraten Sie gern.

KUNSTVOLL fördert Kunst und Kreativität in der Schule: Projekte der Bildenden und der Darstellenden Kunst, Literatur-, Musik-, Medien- und Tanzprojekte sowie interdisziplinäre Vorhaben werden von professionellen Künstlern/innen und Kunstvermittlern/innen begleitet und unterstützt. Jugendliche können bei dieser gemeinsamen schöpferischen Arbeit ihr kreatives Potenzial mit eigenen Erfahrungen bereichern und mit Leben füllen. Hier werden ungeahnte Fähigkeiten geweckt - ein wichtiger Schritt für die persönliche Entwicklung. KUNSTVOLL-Förderung: Unsere Jury entscheidet über die Vergabe von Fördergeldern von bis zu 15.000 Euro pro Projekt für das Schuljahr

2024/2025. Förderfähig sind unmittelbar das Projekt betreffende Sach-, Honorar- und Fahrtkosten. Eine Vollförderung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Weitere Finanzierungswege sind daher anzugeben.

Förderkriterien:

  • Antragsqualität: Aussagekräftiges und qualitativ hochwertiges Konzept mit künstlerischem Schwerpunkt, Plausibilität, Vollständigkeit der Angaben, erkennbare Zusammenarbeit der Kooperation

  • ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe aller Finanzierungswege (keine Vollförderung durch KUNSTVOLL)

  • Projekt hat noch nicht begonnen

  • keine Einzelveranstaltungen/Projektwoche etc.

  • Projekt ist nicht Teil eines anderen Programms/Festivals o.ä.

  • Unterstützung durch die Schulleitung und das Kollegium

  • Einbettung in das Curriculum, ggf. Einbindung verschiedener Unterrichtsfächer oder AGs

  • regelmäßige Treffen innerhalb eines Schuljahres (Dichte und Dauer)
    (Projekt muss nicht während der Unterrichtszeit stattfinden)

  • kontinuierliche Zusammenarbeit mit einer festen Gruppe Jugendlicher (Projektkerngruppe)

  • überwiegend kreative Beteiligung der Schüler/innen (Werkstattcharakter, partizipativer Ansatz)

  • Orientierung am Erfahrungsstand der beteiligten Jugendlichen

  • intensive Erarbeitung und Entwicklung gemeinsam mit den Kooperationspartner/innen

  • direkte Einbindung von professionellen Künstlern/innen und/oder Kunstvermittler/innen

  • zu erwartende pädagogische und künstlerische Prozess- und Ergebnisqualität

  • Ergebnispräsentation

Antragsfrist für Projekte im Schuljahr 2024/25 ist der 20. März 2024.

DIE BEWERBUNG ERFOLGT ONLINE ÜBER UNSER ANTRAGSPORTAL

AUFBAU DER BEWERBUNG FÜR DAS ANTRAGSPORTAL:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (inklusive unterschriebene Erklärungen über die Kooperation) / Antragsformular (PDF zum Download und Bearbeiten)
    Bitte beachten Sie, dass das hochgeladene Antragsformular keine Unterschriften enthalten muss. Die darin enthaltenen Kooperationserklärungen müssen von Vertretungsberechtigten aller Kooperationspartner (von Schulseite = Schulleitung) unterzeichnet werden und dem Kulturfonds Frankfurt RheinMain separat per Fax, E-Mail oder Post zugehen. (Es gilt der Eingangsstempel!)

  • zusätzliche Anlagen:

    • Kurzporträt eines jeden Kulturpartners und der beteiligten Künstlerinnen und Künstler (max. je 1 Seite)

    • detaillierter Ablaufplan inkl. Zeitleiste (mit Terminen soweit bekannt)

    • detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan als Excel-Datei (insbesondere differenzierte Angaben zu Sach-/Honorar- und Fahrtkosten) – Honorare bitte auf Stundenberechnungsbasis ausweisen (inkl. Angabe, ob und wie Fahrzeiten und –kosten berechnet werden), externe Fachkräfte separat angeben! Angaben zu weiteren (potentiellen oder gesicherten) Finanzierungsquellen (Förderungen/Eigenmittel/zu erwartende Einnahmen).*

    • Nachweis der Gemeinnützigkeit, sofern die Schule / Kultureinrichtung keinen öffentlich-rechtlichen Charakter aufweist (dann Hinweis darauf)

*Die Projekte werden mit Fördergeldern in Höhe von maximal 15.000 Euro (pro Projekt) unterstützt.
Förderfähig sind Sach- (nicht investiv), Honorar- und Fahrtkosten, die jeweils unmittelbar das Projekt betreffen.
Eine Vollförderung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich – geben Sie also bitte ebenfalls Auskunft über die weiteren Finanzierungszweige.

Mehr Informationen

Kulturfonds Frankfurt Rhein-Main

Frau Koch