Partnerschaften bestehen aus jeweils mindestens einer Schule ab Sekundarstufe I und Kunstschaffenden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es eine Kulturinstitution ist oder ob sie mit freischaffenden Künstler/innen zusammenarbeiten.
Antragsteller/in und Zuwendungsempfänger/in muss entweder eine öffentliche oder eine private gemeinnützige Institution sein.
Schulen und Kultureinrichtungen aus: Bad Vilbel, Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, dem Hochtaunuskreis, dem Kreis Offenbach, dem Main-Taunus-Kreis, Offenbach am Main, dem Rheingau-Taunus-Kreis oder Wiesbaden.
Schulformen: alle allgemeinbildenden Schulen und Schulformen ab Sekundarstufe I und II (von der Realschule und Förderschule über die Gesamtschule, Hauptschule und das Gymnasium – und natürlich auch weiterführende berufliche Schulen)
Kultureinrichtungen/-initiativen: alle Kunstsparten
Seien Sie kreativ und bestimmen Sie selbst! Wählen Sie Themen und Formen der Projekte frei und holen Sie die Schüler/innen mit Ihrer Idee und Ihrem Konzept dort ab, wo sie persönlich und künstlerisch stehen. Dabei ist wichtig, dass die Partner/innen ihr Projekt als eine gemeinsame Aufgabe sehen, die sie in einer Werkstattsituation über das gesamte Schuljahr hinweg entwickeln und bis zu den nächsten Sommerferien öffentlich präsentieren.
Förderkriterien:
Antragsqualität: Aussagekräftiges und qualitativ hochwertiges Konzept mit künstlerischem Schwerpunkt, Plausibilität, Vollständigkeit der Angaben, erkennbare Zusammenarbeit der Kooperation
ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe aller Finanzierungswege (keine Vollförderung durch KUNSTVOLL)
Projekt hat noch nicht begonnen
keine Einzelveranstaltungen/Projektwoche etc.
Projekt ist nicht Teil eines anderen Programms/Festivals o.ä.
Unterstützung durch die Schulleitung und das Kollegium
Einbettung in das Curriculum, ggf. Einbindung verschiedener Unterrichtsfächer oder AGs
regelmäßige Treffen innerhalb eines Schuljahres (Dichte und Dauer)
(Projekt muss nicht während der Unterrichtszeit stattfinden)kontinuierliche Zusammenarbeit mit einer festen Gruppe Jugendlicher (Projektkerngruppe)
überwiegend kreative Beteiligung der Schüler/innen (Werkstattcharakter, partizipativer Ansatz)
Orientierung am Erfahrungsstand der beteiligten Jugendlichen
intensive Erarbeitung und Entwicklung gemeinsam mit den Kooperationspartner/innen
direkte Einbindung von professionellen Künstlern/innen und/oder Kunstvermittler/innen
zu erwartende pädagogische und künstlerische Prozess- und Ergebnisqualität
Ergebnispräsentation
DIE BEWERBUNG ERFOLGT ONLINE ÜBER UNSER ANTRAGSPORTAL
AUFBAU DER BEWERBUNG FÜR DAS ANTRAGSPORTAL:
vollständig ausgefülltes Antragsformular (inklusive unterschriebene Erklärungen über die Kooperation) / Antragsformular (PDF zum Download und Bearbeiten)
Bitte beachten Sie, dass das hochgeladene Antragsformular keine Unterschriften enthalten muss. Die darin enthaltenen Kooperationserklärungen müssen von Vertretungsberechtigten aller Kooperationspartner (von Schulseite = Schulleitung) unterzeichnet werden und dem Kulturfonds Frankfurt RheinMain separat per Fax, E-Mail oder Post zugehen. (Es gilt der Eingangsstempel!)zusätzliche Anlagen:
Kurzporträt eines jeden Kulturpartners und der beteiligten Künstlerinnen und Künstler (max. je 1 Seite)
detaillierter Ablaufplan inkl. Zeitleiste (mit Terminen soweit bekannt)
detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan als Excel-Datei (insbesondere differenzierte Angaben zu Sach-/Honorar- und Fahrtkosten) – Honorare bitte auf Stundenberechnungsbasis ausweisen (inkl. Angabe, ob und wie Fahrzeiten und –kosten berechnet werden), externe Fachkräfte separat angeben! Angaben zu weiteren (potentiellen oder gesicherten) Finanzierungsquellen (Förderungen/Eigenmittel/zu erwartende Einnahmen).*
Nachweis der Gemeinnützigkeit, sofern die Schule / Kultureinrichtung keinen öffentlich-rechtlichen Charakter aufweist (dann Hinweis darauf)
*Die Projekte werden mit Fördergeldern in Höhe von maximal 15.000 Euro (pro Projekt) unterstützt.
Förderfähig sind Sach- (nicht investiv), Honorar- und Fahrtkosten, die jeweils unmittelbar das Projekt betreffen.
Eine Vollförderung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich – geben Sie also bitte ebenfalls Auskunft über die weiteren Finanzierungszweige.
Antragsfrist für Projekte im Schuljahr 2024/25 ist April 2024.
Mehr Informationen
Kulturfonds Frankfurt Rhein-Main
Frau Koch