Sparte

Film
Fotografie
Kulturvermittlung
Kunst
Literatur
Musik
Performance
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater
Zirkus

Veranstaltungstyp

Kinder- & Jugendprogramme

Zielgruppen

Unterrichts- und Bildungsstätten
Bildende Künstler:innen
Filmschaffende
Frauen
Auftretende

Antragszeitraum

bis zum

01.04.2024

Partnerschaften bestehen aus jeweils mindestens einer Schule ab Sekundarstufe I und Kunstschaffenden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es eine Kulturinstitution ist oder ob sie mit freischaffenden Künstler/innen zusammenarbeiten.
Antragsteller/in und Zuwendungsempfänger/in muss entweder eine öffentliche oder eine private gemeinnützige Institution sein.

  • Schulen und Kultureinrichtungen aus: Bad Vilbel, Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, dem Hochtaunuskreis, dem Kreis Offenbach, dem Main-Taunus-Kreis, Offenbach am Main, dem Rheingau-Taunus-Kreis oder Wiesbaden.

  • Schulformen: alle allgemeinbildenden Schulen und Schulformen ab Sekundarstufe I und II (von der Realschule und Förderschule über die Gesamtschule, Hauptschule und das Gymnasium – und natürlich auch weiterführende berufliche Schulen)

  • Kultureinrichtungen/-initiativen: alle Kunstsparten

Seien Sie kreativ und bestimmen Sie selbst! Wählen Sie Themen und Formen der Projekte frei und holen Sie die Schüler/innen mit Ihrer Idee und Ihrem Konzept dort ab, wo sie persönlich und künstlerisch stehen. Dabei ist wichtig, dass die Partner/innen ihr Projekt als eine gemeinsame Aufgabe sehen, die sie in einer Werkstattsituation über das gesamte Schuljahr hinweg entwickeln und bis zu den nächsten Sommerferien öffentlich präsentieren.

Förderkriterien:

  • Antragsqualität: Aussagekräftiges und qualitativ hochwertiges Konzept mit künstlerischem Schwerpunkt, Plausibilität, Vollständigkeit der Angaben, erkennbare Zusammenarbeit der Kooperation

  • ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe aller Finanzierungswege (keine Vollförderung durch KUNSTVOLL)

  • Projekt hat noch nicht begonnen

  • keine Einzelveranstaltungen/Projektwoche etc.

  • Projekt ist nicht Teil eines anderen Programms/Festivals o.ä.

  • Unterstützung durch die Schulleitung und das Kollegium

  • Einbettung in das Curriculum, ggf. Einbindung verschiedener Unterrichtsfächer oder AGs

  • regelmäßige Treffen innerhalb eines Schuljahres (Dichte und Dauer)
    (Projekt muss nicht während der Unterrichtszeit stattfinden)

  • kontinuierliche Zusammenarbeit mit einer festen Gruppe Jugendlicher (Projektkerngruppe)

  • überwiegend kreative Beteiligung der Schüler/innen (Werkstattcharakter, partizipativer Ansatz)

  • Orientierung am Erfahrungsstand der beteiligten Jugendlichen

  • intensive Erarbeitung und Entwicklung gemeinsam mit den Kooperationspartner/innen

  • direkte Einbindung von professionellen Künstlern/innen und/oder Kunstvermittler/innen

  • zu erwartende pädagogische und künstlerische Prozess- und Ergebnisqualität

  • Ergebnispräsentation

DIE BEWERBUNG ERFOLGT ONLINE ÜBER UNSER ANTRAGSPORTAL

AUFBAU DER BEWERBUNG FÜR DAS ANTRAGSPORTAL:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (inklusive unterschriebene Erklärungen über die Kooperation) / Antragsformular (PDF zum Download und Bearbeiten)
    Bitte beachten Sie, dass das hochgeladene Antragsformular keine Unterschriften enthalten muss. Die darin enthaltenen Kooperationserklärungen müssen von Vertretungsberechtigten aller Kooperationspartner (von Schulseite = Schulleitung) unterzeichnet werden und dem Kulturfonds Frankfurt RheinMain separat per Fax, E-Mail oder Post zugehen. (Es gilt der Eingangsstempel!)

  • zusätzliche Anlagen:

    • Kurzporträt eines jeden Kulturpartners und der beteiligten Künstlerinnen und Künstler (max. je 1 Seite)

    • detaillierter Ablaufplan inkl. Zeitleiste (mit Terminen soweit bekannt)

    • detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan als Excel-Datei (insbesondere differenzierte Angaben zu Sach-/Honorar- und Fahrtkosten) – Honorare bitte auf Stundenberechnungsbasis ausweisen (inkl. Angabe, ob und wie Fahrzeiten und –kosten berechnet werden), externe Fachkräfte separat angeben! Angaben zu weiteren (potentiellen oder gesicherten) Finanzierungsquellen (Förderungen/Eigenmittel/zu erwartende Einnahmen).*

    • Nachweis der Gemeinnützigkeit, sofern die Schule / Kultureinrichtung keinen öffentlich-rechtlichen Charakter aufweist (dann Hinweis darauf)

*Die Projekte werden mit Fördergeldern in Höhe von maximal 15.000 Euro (pro Projekt) unterstützt.
Förderfähig sind Sach- (nicht investiv), Honorar- und Fahrtkosten, die jeweils unmittelbar das Projekt betreffen.
Eine Vollförderung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich – geben Sie also bitte ebenfalls Auskunft über die weiteren Finanzierungszweige.

Antragsfrist für Projekte im Schuljahr 2024/25 ist April 2024.

Mehr Informationen

Kulturfonds Frankfurt Rhein-Main

Frau Koch