Antragsteller können Musikvereine oder Chöre, aber auch andere Organisationen wie z. B. Kulturzentren oder Musikschulen sein, die außerschulische Maßnahmen in lokalen Bündnissen durchführen wollen.
Der Antragsteller bildet mit mindestens zwei weiteren Partnern ein lokales Bündnis und schließt eine Kooperationsvereinbarung ab.
Weitere Informationen: https://bundesmusikverband.de/musik-fuer-alle/
Durch „Musik für alle!“ werden von der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO), unterstützt von der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände (BDC), lokale Projekte für bildungsbenachteiligte drei- bis 18-jährige Kinder und Jugendliche gefördert. Mit „Musik für alle!“ werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung der Projektideen.
Weitere Informationen: https://bundesmusikverband.de/musik-fuer-alle/
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester ist erneut als Programmpartner für die weitere Förderphase „Kultur macht stark“ von 2023-2027 ausgewählt worden. Ab sofort können interessierte Chöre, Orchester, Kirchengemeinden, Musikvereine, Kulturzentren oder Gemeinden eine Projektidee für Musikprojekte beim Bundesmusikverband einreichen:
Antragsfristen:
15. Januar bei Projektstart ab 15. März
1. Mai bei Projektstart ab 1. Juli
1. September bei Projektstart ab 1. November
Kein definierter Finanzrahmen. Förderung abhängig von den Projektanforderungen.
Antragsteller können Musikvereine oder Chöre, aber auch andere Organisationen wie z. B. Kulturzentren oder Musikschulen sein, die außerschulische Maßnahmen in lokalen Bündnissen durchführen wollen. Die Organisation und Durchführung erfolgt in sogenannten Bündnissen, in denen sich mindestens drei Institutionen vor Ort mit verschiedenen Eigenleistungen in die Arbeit einbringen. Ein Antragsteller benötigt somit mindestens zwei lokale Partner, die neben Musikvereinen, Chören und Orchestern auch Schulen, Jugendämter, Musikschulen, Kirchengemeinden, Kulturzentren oder auch Fördervereine sein können.
Antragsstellung online unter: kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de
Mehr Informationen
Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. - BMCO e.V.
Julia De Simone