Sparte

Bildende Kunst
Fotografie
Film

Veranstaltungstyp

Tagung
Workshop
Finanzen
Ausstellung
Residenz

Antragstellende

Bildende Künstler:innen
Pädagog:innen & Kulturvermittler:innen
Veranstalter:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Museen
  • Künstler:innen

  • Kuratoren:innen

  • Kunstvermittler:innen

  • Kunst-Theoretiker:innen

  • Architekten:innen

  • Designer:innen

  • Institutionen aus dem Kunst- und Kulturspektrum

Bewerbungen können aus den Ländern der DAC-Liste für Projekte in Deutschland eingereicht werden – ebenso sind Bewerbungen aus Deutschland für Projekte in diesen Ländern möglich.

Die förderfähigen Länder sind auf der "DAC-Liste der Transformations- und Entwicklungsländer" des Bundesministeriums wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufgeführt.

Das ifa übernimmt folgende Kosten für deutsche und seit mindestens 5 Jahren in Deutschland lebende Kunst- und Kulturschaffende:

  • Flugkosten

  • Fahrtkosten

  • Übernachtungskosten

  • Visakosten

  • Tagegeld für Verpflegung

Reise- und Betreuungskosten für Angehörige können nicht übernommen werden.

Gefördert werden Performances, Artist-in-Residence-Programme, Workshops, Vorbereitungs- und Recherchereisen, internationale Veranstaltungen wie Symposien, Konferenzen und Vorträge.

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Hohe künstlerische Qualität des Projektvorhabens.        

  • künstlerische und inhaltliche Zusammenarbeit von Kunst- und Kulturschaffenden aus Deutschland und den förderfähigen Transformationsländern und Ländern des Globalen Südens (DAC-Liste)

  • Darüber hinaus fließen auch Aspekte ein, welche die Werte widerspiegeln, für die das ifa steht. Das sind u.a. gesellschaftliche Relevanz, Diversität, Nachhaltigkeit sowie regionale Bezüge.

  • Bei Reisen nach Deutschland stammen Kunst- und Kulturschaffende aus den förderfähigen Ländern der DAC-Liste, in denen sie aktuell auch leben.

  • Bei Reisen in ein förderfähiges Land der DAC-Liste müssen Kunst- und Kulturschaffende, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 5 Jahre in Deutschland leben. Reisen ins Heimatland sind unzulässig.

  • Einladung durch eine nicht-kommerzielle Kultur- oder Ausstellungsinstitution (keine gewinnorientierte Galerie) oder eine Artist-in-Residence Einrichtung  Eine Einladung ist nicht notwendig bei Recherchereisen.

  • Nennenswerte finanzielle und/oder anderweitige Eigenleistungen durch die einladende ausländische Institution.

  • Das Projektvorhaben darf nicht im kommerziellen Rahmen (z.B. Kunstmessen) realisiert werden. Ein Verkauf von Kunstwerken schließt eine Förderung aus.

Benötigte Bewerbungsunterlagen:

  • Einladung der Kultur- oder Ausstellungsinstitution

  • Beschreibung der Kultur- oder Ausstellungsinstitution

  • Lebensläufe aller Kunst- und Kulturschaffenden, für die eine Förderung beantragt wird.

  • Bildmaterial über das zu fördernde Projekt und / oder über vorherige künstlerische Arbeiten.

  • Angabe zu den Flugkosten anhand aktueller Flugpreise.

  • Alle Bewerbungsunterlagen können im Antragssystem unter Upload-Bereich hochgeladen werden. Sound- und Videoarbeiten können im Upload Bereich als Link eingefügt werden.

Der 15.07.2025 ist die Bewerbungsfrist für Projekte im Jahr 2026 - Nach Ablauf dieser Frist ist eine weitere Antragstellung für Projekte im Jahr 2026 nicht mehr möglich.

Alle Antragstellenden erhalten innerhalb von drei Monaten eine schriftliche Zu- oder Absage. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Zusätzlich zum Antrag eingereichte Materialien werden nicht zurückgeschickt.

Mehr Informationen

ifa - Institut für Auslandsbeziehungen e.V.

Jochen Hetterich