Künstler:innen
Kuratoren:innen
Kunstvermittler:innen
Kunst-Theoretiker:innen
Architekten:innen
Designer:innen
Institutionen aus dem Kunst- und Kulturspektrum
Bewerbungen können aus den Ländern der DAC-Liste für Projekte in Deutschland eingereicht werden – ebenso sind Bewerbungen aus Deutschland für Projekte in diesen Ländern möglich.
Die förderfähigen Länder sind auf der "DAC-Liste der Transformations- und Entwicklungsländer" des Bundesministeriums wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufgeführt.
Das ifa übernimmt folgende Kosten für deutsche und seit mindestens 5 Jahren in Deutschland lebende Kunst- und Kulturschaffende:
Flugkosten
Fahrtkosten
Übernachtungskosten
Visakosten
Tagegeld für Verpflegung
Reise- und Betreuungskosten für Angehörige können nicht übernommen werden.
Gefördert werden Performances, Artist-in-Residence-Programme, Workshops, Vorbereitungs- und Recherchereisen, internationale Veranstaltungen wie Symposien, Konferenzen und Vorträge.
Voraussetzungen für eine Förderung:
Hohe künstlerische Qualität des Projektvorhabens.
künstlerische und inhaltliche Zusammenarbeit von Kunst- und Kulturschaffenden aus Deutschland und den förderfähigen Transformationsländern und Ländern des Globalen Südens (DAC-Liste)
Darüber hinaus fließen auch Aspekte ein, welche die Werte widerspiegeln, für die das ifa steht. Das sind u.a. gesellschaftliche Relevanz, Diversität, Nachhaltigkeit sowie regionale Bezüge.
Bei Reisen nach Deutschland stammen Kunst- und Kulturschaffende aus den förderfähigen Ländern der DAC-Liste, in denen sie aktuell auch leben.
Bei Reisen in ein förderfähiges Land der DAC-Liste müssen Kunst- und Kulturschaffende, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 5 Jahre in Deutschland leben. Reisen ins Heimatland sind unzulässig.
Einladung durch eine nicht-kommerzielle Kultur- oder Ausstellungsinstitution (keine gewinnorientierte Galerie) oder eine Artist-in-Residence Einrichtung Eine Einladung ist nicht notwendig bei Recherchereisen.
Nennenswerte finanzielle und/oder anderweitige Eigenleistungen durch die einladende ausländische Institution.
Das Projektvorhaben darf nicht im kommerziellen Rahmen (z.B. Kunstmessen) realisiert werden. Ein Verkauf von Kunstwerken schließt eine Förderung aus.
Benötigte Bewerbungsunterlagen:
Einladung der Kultur- oder Ausstellungsinstitution
Beschreibung der Kultur- oder Ausstellungsinstitution
Lebensläufe aller Kunst- und Kulturschaffenden, für die eine Förderung beantragt wird.
Bildmaterial über das zu fördernde Projekt und / oder über vorherige künstlerische Arbeiten.
Angabe zu den Flugkosten anhand aktueller Flugpreise.
Alle Bewerbungsunterlagen können im Antragssystem unter Upload-Bereich hochgeladen werden. Sound- und Videoarbeiten können im Upload Bereich als Link eingefügt werden.
Der 15.07.2025 ist die Bewerbungsfrist für Projekte im Jahr 2026 - Nach Ablauf dieser Frist ist eine weitere Antragstellung für Projekte im Jahr 2026 nicht mehr möglich.
Alle Antragstellenden erhalten innerhalb von drei Monaten eine schriftliche Zu- oder Absage. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Zusätzlich zum Antrag eingereichte Materialien werden nicht zurückgeschickt.
Mehr Informationen
ifa - Institut für Auslandsbeziehungen e.V.
Jochen Hetterich