Sparte

Musik
Klangkunst
Theater
Komposition

Veranstaltungstyp

Festival
Konzert
Produktion
Stipendium
Residenz

Antragstellende

Auftretende
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Musiker:innen
Komponist:innen

Antragsberechtigt sind Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen, Produktionsort/Spielstätte.

Die Projekte, die von Impuls neue Musik gefördert werden, müssen zeit­ge­nössische Werke deutscher, französischer oder Schweizer Kom­pon­ist*innen und / oder Composer-Performer*innen und / oder Klangkünstler*innen be­inhalten. Gefördert wird die zeitgenössische Musik in ihrer ganzen Vielfalt; gefördert werden ungewöhnliche Formate sowie neuartige Vorhaben, die unterschiedliche musikkulturelle Stile und Ästhetiken künstlerisch erforschen und den geografischen und historischen Kontext sowie die spezifischen Produktionsbedingungen reflektieren.

Förderkriterien

Die Förderung betrifft folgende Projekttypen:

  • Konzerte/Musiktheaterproduktionen

  • Reihen oder Festivals

  • Künstlerresidenzen,

  • Education-Projekte,

  • Akademie mit deutsch-französisch-schweizerischen Schwerpunkt,

  • Klangkunst

Hybride Projekte aus Veranstaltungen, die live und digital stattfinden, können gefördert werden. CD-Aufnahmen sind nicht förderfähig.

Antragsstellende können nur ein Projekt einreichen.

Projekte, die von der Sa cem unterstützt werden, können keine Förderung durch Impulse neue Musik erhalten.

Diese Unterstützung darf jedoch nicht mehr als 50 % der künstlerischen Ausgaben des Projekts umfassen. Zu den künstlerischen Ausgaben gehören folgende Kosten:

  • Honorare/Gagen für Komponist:innen, Musiker:innen etc.

  • Genehmigungen, Gebühren, Versicherungen

  • Reise- und Aufenthaltskosten (Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtungskosten)

  • Technik (Miet-, und Transportkosten),

  • Mietkosten des/r Veranstaltungsräum(e),

  • Kosten der digitalen Produktion (Aufnahme, Streamingplattform etc.)

  • Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit

  • Verwaltungskosten (max. 10 % der Gesamtkosten)

Der Antragszeitraum für 2024 wird zeitnah auf der Website von Impuls Neue Musik veröffentlicht.

Folgende Anlagen müssen mit dem Antragsformular hochgeladen werden:

  • Kurzbeschreibung der antragstellenden Institution,

  • Spielstättenbestätigung(en),

  • Aussagekräftiges Material wie Videos, CD’s oder Partituren können zusätzlich hochgeladen werden.

Mehr Informationen

Deutsch-französisch-schweizerischer Fonds für zeitgenössische Musik

Impuls neue Musik | Prune Hernaïz