Sparte

Musik
politische Bildung
Klangkunst
Kulturvermittlung

Veranstaltungstyp

Konzert
Kinder- & Jugendprogramme
Kulturelle Bildung
Projekte

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Unterrichts- und Bildungsstätten
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser

Die Förderung sollte nach § 58 Nr. 1 AO über eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine privatrechtliche gemeinnützige Körperschaft erfolgen, wobei letztere möglichst die gleichen gemeinnützigen Zwecke verfolgen sollte (Förderung von Kunst und Kultur, Förderung des Andenkens an Verfolgte sowie der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Es reicht aus, wenn einer der 3 Zwecke identisch ist). Ein Nachweis ist erforderlich. Privatpersonen werden nicht gefördert, Stipendien nicht vergeben.

Bei Projekten im Bereich der Musik soll nicht der einzelne Musiker im Vordergrund stehen, sondern das Ensemble und der Zugang junger Menschen zu ernster Musik. Bei der Förderung des Andenkens an Verfolgte soll die Erinnerung an Opfer von rassistischer Gewalt und Gewaltherrschaft wie in der Zeit des Nationalsozialismus im Vordergrund stehen, weiterhin das Thema, wie durch die Erinnerung dauerhaft vergleichbare Entwicklungen in unserer Zeit verhindert werden können. Eine Kombination von Musik und Erinnerung ist besonders wünschenswert.

Aufgrund der beschränkten finanziellen Möglichkeiten der Stiftung können derzeit nur ausgewählte Projekte gefördert werden. Sie werden vom Vorstand im Beirat vorgestellt, der in aller Regel im Frühjahr (i.d.R. April) und Herbst (i.d.R. November) eines Jahres tagt, wobei die Mittel für das Folgejahr bereits überwiegend im Herbst verplant werden, so daß Anträge für das Folgejahr möglichst bis Oktober des Vorjahres gestellt werden sollten.

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Holger-Koppe-Stiftung