Antragsberechtigt sind: Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG).
Gefördert werden professionell arbeitende Künstlerinnen, Kuratorinnen und Kulturschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst, Architektur, Design und Kunstvermittlung im Ausland und in Deutschland, die ein gemeinsames (auch interdisziplinäres) Projekt konzipieren und durchführen
Die Bildung internationaler Netzwerke, kollaborative Arbeitsprozesse und künstlerische Forschung in globalen transkulturellen Zusammenhängen eröffnen die Möglichkeit, gemeinsam zu lernen und neues Wissen über nationale Grenzen hinweg zu erlangen. Ds Goethe Institut fördert gemeinsam und arbeitsteilig geplante Projekte.
Mit dem Projektfonds Bildende Kunst wird die Entwicklung von Ausstellungen und diskursiven Formaten mit länderübergreifenden kooperativen Arbeitsstrukturen, bei denen die gleichberechtigten Projektbeteiligten über nationalstaatliche Grenzen hinweg etwas inhaltlich Neues schaffen, gefördert.
Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 €.
Vergabekriterien:
Qualität des Vorhabens und Relevanz der beteiligten Kulturschaffenden in ihren jeweiligen Szenen
zu erwartende Wirkung der künstlerischen oder diskursiven Ergebnisse
Gegenwartsbezug der Fragestellungen
Ausgewogenheit und dialogischer Ansatz der Kooperation ohne Dominanz einer beteiligten Person oder Gruppe
Etablierung weiterwirkender Strukturen der Zusammenarbeit
Berücksichtigung von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit sowie Inklusivität bei der Umsetzung des Projektes
Budget mit ausgewiesenen Eigen-/Drittmitteln (mindestens 10% der Antragssumme) und solidem Finanzplan. Falls keine Eigenmittel vorhanden sind und das Einwerben von Drittmitteln nicht möglich ist, begründe dies bitte.
Es werden Projekte zwischen Partner*innen aus Deutschland und Transformationsländern sowie dem globalen Süden bevorzugt.
Bewerbungsschluss für Projekte mit Projektbeginn 2024 ist der 13. Oktober 2023 um 15:00 Uhr (MEZ)
Der Antrag muss auf Englisch verfasst werden.
Eine Bewerbung muss von zwei oder mehreren Partnerinnen vorgelegt werden, von denen einer den Arbeits- und Lebensmittelpunkt im Ausland und einer in Deutschland hat. Aus der Bewerbung sollte hervorgehen, dass bereits Arbeitskontakte bestehen und eine dialogorientierte Umsetzung des Projekts intendiert ist. Eine schriftliche Bestätigung von mindestens einer Institution (Kunstverein, Museum, Bildungseinrichtung, etc.) über das Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Bewerberinnen sowie eine inhaltliche Beschreibung des Projekts ist verbindlicher Teil der Bewerbung.
Einzureichende Unterlagen:
Projektbeschreibung max. 2 Seiten
Selbstdarstellung desder beteiligten Künstlerin(nen)/Kurator*in(nen) und Institutionen
Eine Teilnehmer*innenliste/Aufstellung aller am Projekt Beteiligten mit Funktion und Wohnsitz •
aussagekräftiger und detaillierter Gesamtfinanzierungsplan
Zusicherung/Einladungsscheiben
Bild- und Videobeispiele (jedoch nur als Link)
Bitte lese die Erläuterungen zur Antragsstellung gründlich durch, bevor du einen Antrag ausfüllst.
Mehr Informationen
Goethe Institut
Projektfonds Bildende Kunst