Sparte

Bildende Kunst

Veranstaltungstyp

Finanzen

Antragstellende

Bildende Künstler:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen

Antragsberechtigt sind: Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG).

Gefördert werden professionell arbeitende Künstler:innen, Kurator:innen und Kulturschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst, Architektur, Design und Kunstvermittlung im Ausland und in Deutschland, die ein gemeinsames (auch interdisziplinäres) Projekt konzipieren und durchführen.

Die Bildung internationaler Netzwerke, kollaborative Arbeitsprozesse und künstlerische Forschung in globalen transkulturellen Zusammenhängen eröffnen die Möglichkeit, gemeinsam zu lernen und neues Wissen über nationale Grenzen hinweg zu erlangen. Das Goethe Institut fördert gemeinsam und arbeitsteilig geplante Projekte.   

Mit dem Projektfonds Bildende Kunst wird die Entwicklung von Ausstellungen und diskursiven Formaten mit länderübergreifenden kooperativen Arbeitsstrukturen, bei denen die gleichberechtigten Projektbeteiligten über nationalstaatliche Grenzen hinweg etwas inhaltlich Neues schaffen, gefördert. 
 
Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 €. 

Vergabekriterien:

  • Qualität des Vorhabens und Relevanz der beteiligten Kulturschaffenden in ihren jeweiligen Szenen  

  • zu erwartende Wirkung der künstlerischen oder diskursiven Ergebnisse  

  • Gegenwartsbezug der Fragestellungen  

  • Ausgewogenheit und dialogischer Ansatz der Kooperation ohne Dominanz einer beteiligten Person oder Gruppe 

  • Etablierung weiterwirkender Strukturen der Zusammenarbeit  

  • Berücksichtigung von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit sowie Inklusivität bei der Umsetzung des Projektes  

  • Budget mit ausgewiesenen Eigen-/Drittmitteln (mindestens 10% der Antragssumme) und solidem Finanzplan. Falls keine Eigenmittel vorhanden sind und das Einwerben von Drittmitteln nicht möglich ist, ist eine Begründung erwünscht.  

  • Es werden Projekte zwischen Partner*innen aus Deutschland und Transformationsländern sowie dem globalen Süden bevorzugt. 

Aktuelle Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte der Webseite.

Der Antrag muss auf Englisch verfasst werden.

Eine Bewerbung muss von zwei oder mehreren Partner:innen vorgelegt werden, von denen eine:r den Arbeits- und Lebensmittelpunkt im Ausland und eine:r in Deutschland hat. Aus der Bewerbung sollte hervorgehen, dass bereits Arbeitskontakte bestehen und eine dialogorientierte Umsetzung des Projekts intendiert ist. Eine schriftliche Bestätigung von mindestens einer Institution (Kunstverein, Museum, Bildungseinrichtung, etc.) über das Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Bewerber:innen sowie eine inhaltliche Beschreibung des Projekts ist verbindlicher Teil der Bewerbung.

Einzureichende Unterlagen:

  • Projektbeschreibung max. 2 Seiten

  • Selbstdarstellung des:der beteiligten Künstler:in(nen)/Kurator:in(nen) und Institutionen

  • Eine Teilnehmer*innenliste/Aufstellung aller am Projekt Beteiligten mit Funktion und Wohnsitz

  • aussagekräftiger und detaillierter Gesamtfinanzierungsplan

  • Zusicherung/Einladungsscheiben

  • Bild- und Videobeispiele (jedoch nur als Link) 

Bitte lesen Sie die Erläuterungen zur Antragsstellung gründlich durch, bevor du einen Antrag ausfüllst.

Mehr Informationen

Goethe Institut

Projektfonds Bildende Kunst