Professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen
Dabei werden insbesondere Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern begrüßt.
Mit dem IKF werden Vorhaben internationaler Koproduktionen gefördert, die eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und eine öffentliche Wirkung haben. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes ist unabdingbar, daher werden keine reinen Gastspiele, Tourneen oder Festivalbeteiligungen gefördert.
Vergabekriterien:
Die beantragten Projekte betreffen die darstellenden Künste (keine Film- oder reine Ausstellungsprojekte)
Qualität des Projekts
Relevanz der beteiligten Künstler*innen in ihren Szenen
Budgeterstellung mit ausgewiesenen Eigen-/Drittmitteln und solidem Finanzplan
ausgewogene Projektpartnerschaft, künstlerische Kollaboration
Realisierung mindestens einer Aufführung außerhalb Deutschlands, nach Möglichkeit auch in Deutschland
Der Projektzeitraum sollte nicht länger als 24 Monate betragen.
Eine Förderung durch den IKF setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte miteinander kooperieren. Insofern ist eine Partnerschaft mit Künstler*innen bzw. Ensembles aus Deutschland unerlässlich.
Anträge für den Internationalen Koproduktionsfonds werden online in englischer Sprache gestellt.
Bitte beachten Sie, dass für die Antragsstellung der Kontakt mit dem jeweiligen Goethe-Institute im Ausland nachgewiesen werden muss.
Für das Jahr 2025 ist die Antragsfrist verstrichen. Weitere Fristen werden zeitnah auf der Webseite bekanntgegeben.
Mehr Informationen
Goethe-Institut e.V.
Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)