Professionell arbeitende Kulturschaffende, Kuratoren*innen, Künstler*innen, Kunstvermittler*innen, Kunst- und Kulturtheoretiker*innen aus Deutschland und mindestens einem weiteren Land, die an einem gemeinsamen Projekt arbeiten.
Um die Förderung beantragen zu können, muss der Projektantrag von mindestens zwei gleichberechtigt agierenden Partner*innen eingereicht werden. Ein*e Partner*in muss Ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben während weitere Partner*innen in mindestens einem weiteren Land leben und arbeiten müssen.
Künstlerische und kuratorische Projekte mit länderübergreifenden kooperativen Arbeitsstrukturen und Fragestellungen, die eine hohe künstlerische Qualität und öffentliche Wirkung erwarten lassen.
Der Fonds lädt zum Experimentieren mit (interdisziplinären) Formaten der Kooperation und der Präsentation ein.
komplex angelegte Projekte, die vielfältige Kontexte, Regionen und Partner*innen einbeziehen, sind ausdrücklich erwünscht.
Der Projektfonds ist keine Vollfinanzierung. Es wird ein Anteil von Eigen- oder Drittmitteln am Gesamtbudget von mindestens 10% erwartet.
Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 Euro.
Anträge können vom 1. September bis Mitte Oktober für das Folgejahr gestellt werden. Das jeweils exakte Datum finden Sie unter „Nächster Bewerbungsschluss“ auf dieser Seite.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das digitale Förderportal des Goethe-Instituts, das jeweils für diesen Zeitraum geöffnet wird. Siehe Webseite
Mehr Informationen
Goethe Institut e.V.
Projektfonds Bildende Kunst