Sparte

Dokumentarfilm
Film

Veranstaltungstyp

Projekte

Antragstellende

Filmschaffende
FLINTA*
Autor:in
Regisseur:in
  • Antragsberechtigt sind Autor:innen und Regisseur:innen mit erstem Wohnsitz in Deutschland, die Dokumentarfilmprojekte für das Kino entwickeln.

  • Student:innen und Produktionsfirmen sind beim Stipendium von der Förderung ausgeschlossen.

  • Für das erste Projekt nach dem Studienabschluss kann das Stipendium beantragt werden.

  • Einreichungen des Dokumentarfilm-Nachwuchses erhalten besondere Aufmerksamkeit.

  • Das Gerd Ruge Stipendium ist ausschließlich für die Entwicklung und Vorbereitung von Projekten vorgesehen. Das Stipendium kann für Vorbereitungskosten wie Honorare für die Erstellung der Drehvorlage, Recherchekosten, Reisekosten, Rechtsberatungskosten oder Packaging-Kosten (wie die Erstellung des Trailers und Pitching Materials), sowie Teilnahmen an nationalen und internationalen Finanzierungsforen verwendet werden.

  • Das Gerd Ruge Stipendium wird einmal jährlich ausgeschrieben. Die Entscheidungen werden jeweils durch eine mehrköpfige Jury unter Beteiligung des Geschäftsführers getroffen.

  • Das Stipendium wird als Zuschuss mit einer Gesamtsumme von bis zu € 100.000,- ausgeschrieben und als Pauschalsummen vergeben. Der Durchführungszeitraum der Maßnahme beträgt 18 Monate.

  • Projekte, für die das Gerd Ruge Stipendium beantragt wird, können im Weiteren nicht in einer vergleichbaren Förderart der Film – und Medienstiftung NRW beantragt werden. Projekte, die bereits in einer anderen Förderart der Film- und Medienstiftung NRW eingereicht wurden, qualifizieren sich nicht für das Gerd Ruge Stipendium.

jährlich, Infos auf der Webseite

Mehr Informationen

Film- und Medienstiftung NRW

Ivana Lalovic Referentin Dokumentarfilm