Sparte

Kulturvermittlung
Bildende Kunst
Literatur
Musik
Performance
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater
Zirkus
Inklusion
politische Bildung
Klangkunst
interkulturell
digitale Kulturvermittlung
Komposition

Veranstaltungstyp

Kooperationen
Projekte
Digital

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Veranstalter:innen
Museen
Unterrichts- und Bildungsstätten
Bibliotheken
Kinobetreiber

Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), gemeinnützige/s Organisation/Unternehmen (Verein, gGmbH, gUG), öffentliche Einrichtungen

Die antragstellende Organisation (und je nach Förderbereich auch die Kooperationspartner) muss eine juristische Person sein. Personenvereinigung oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Es kann sich um eine öffentliche (Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Staat, Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Sparkassen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder privatrechtliche Einrichtung (eingetragene Vereine, Stiftungen, Aktiengesellschaften, GmbHs, KGaA, Genossenschaften) handeln.
Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Die antragstellende Organisation muss seit mindestens zwei Jahren über einen Rechtsstatus verfügen. Stichtag für die zweijährige rechtliche Existenz ist das Datum der Einreichfrist.

Die antragstellende Organisation (und je nach Förderbereich auch die Kooperationspartner) muss ihren Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land haben. Antragstellende Organisationen, die ein Projekt mit einem nicht EU-Land planen, sollten sich rechtzeitig über dessen Teilnahmestatus vergewissern.

Kooperationsprojekte unterstützen die intensive grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kultureinrichtungen aus verschiedenen am Programm teilnahmeberechtigten Ländern.

Gefördert werden Projektideen, die zu den Zielen und Prioritäten des Förderbereichs passen. Darüber hinaus muss jedes Projekt einen europäischen Mehrwert besitzen, d.h. es muss sinnvollerweise mit europäischen Partner*innenorganisationen umsetzbar sein und nicht genauso gut „nur“ lokal oder national stattfinden können.

Zu einem der folgenden Ziele muss ein Projekt beitragen:

  • Transnationale Schaffung und Verbreitung

  • Innovation

Mindestens eine und maximal zwei der folgenden Prioritäten müssen durch das Projekt aufgegriffen werden:

  • Publikumsentwicklung

  • Soziale Inklusion

  • Nachhaltigkeit

  • Digitales

  • Internationale Dimension

Alternativ können Projekte die sektorspezifische Priorität auswählen, die aktuell folgende Sektoren umfasst: Buch, Musik, Architektur, Kulturerbe, nachhaltiger Kulturtourismus, Mode und Design.

Darüber hinaus müssen alle Projekte zu folgenden Querschnittsthemen beitragen:

  • Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit

  • Umwelt und Klimaschutz

Bei der Förderung Europäischer Kooperationsprojekte handelt sich um eine Ko-Finanzierung. Je nach Projektgröße sind folgende Fördersummen möglich:

  • Kleine Kooperationsprojekte können mit 80% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 200.000 € bezuschusst werden. Die verbleibenden 20% müssen von jeder Partner*innenorganisation aufgebracht werden.

  • Mittlere Kooperationsprojekte können mit 70% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 1 Mio. € bezuschusst werden. Die verbleibenden 30% müssen von den Partner*innenorganisationen aufgebracht werden.

  • Große Kooperationsprojekte können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 2 Mio. € bezuschusst werden. Die verbleibenden 40% müssen von jeder Partner*innenorganisation aufgebracht werden.

Antragsfrist: Die Antragstellung für Kooperationsprojekte ist einmal im Jahr möglich. Weiter gilt zu beachten:

  • Antragsunterlagen sind ca. zwei Monate (spätestens sechs Wochen) vor Einreichfrist verfügbar.

  • Zur Vorbereitung können die Unterlagen der jeweils letzten Ausschreibung genutzt werden.

  • Auswahlergebnisse sind ca. sechs Monate nach der jeweiligen Einreichfrist zu erwarten.

  • Projekte starten ca. neun Monate nach Antragstellung.

Verschiebungen der Einreichfristen sind möglich, sodass du  in jedem Fall die aktuellen Meldungen des CED KULTUR (z.B. Newsletter) verfolgen solltest.

Nächste Einreichfrist: 23. Januar 2024

Förderzeitraum: Die maximale Projektlaufzeit beträgt 48 Monate.

Für ein Europäisches Kooperationsprojekt müssen sich mehrere Partner*innenorganisationen in einem Konsortium zusammenschließen. Das Konsortium besteht aus einer Einrichtung, die die Koordination übernimmt (auch lead partner genannt), und weiteren Partner*innenorganisationen. Das Projekt muss sich einer gemeinsamen Idee oder Herausforderung widmen und darauf europäische Antworten finden. Die Aktivitäten müssen grenzübergreifend stattfinden. Ein Projekt sollte das Ziel haben, einen positiven Wandel im europäischen Kultur- und Kreativsektor auszulösen. Die Projekte brauchen somit eine Breitenwirkung und müssen Überlegungen zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit beinhalten. Der Förderbereich ist spartenoffen. Nur rein audio-visuelle Projekte werden nicht gefördert.

Anträge müssen den inhaltlichen Prioritäten und formalen Förderkriterien der EU-Kulturförderung entsprechen.

Um einen Antrag einreichen zu können, müssen folgende formelle Kriterien erfüllt werden:

  • Rechtsstatus juristischer Person: Alle beteiligten Organisationen (lead partner*innen und weitere Partnerorganisationen) müssen juristische Personen sein. Das umfasst öffentliche Einrichtung wie z.B. Ministerien, öffentliche Museen oder Theater und privatrechtliche Einrichtung wie z.B. eingetragene Vereine oder Unternehmen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

  • Zweijährige rechtliche Existenz: Die antragstellende Organisation (lead partner) muss seit mindestens zwei Jahren über einen Rechtsstatus verfügen. Stichtag für die zweijährige rechtliche Existenz ist das Datum der Einreichfrist. Für die weiteren Partnerorganisationen gilt dies nicht.

  • Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land: Alle beteiligten Organisationen müssen ihren Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land haben. Die aktuelle Liste der teilnahmeberechtigten Länder findest du hier.

Kooperationsprojekte müssen von allen Partnerorganisationen gemeinsam konzipiert und umgesetzt werden. Die aktive Beteiligung aller Partnerorganisationen wird somit vorausgesetzt. Bitte beachte, dass es je nach Projektgröße unterschiedlich viele Kooperationspartner*innen benötigt:

  • Kleine Kooperationsprojekte bestehen aus mindestens drei Kultureinrichtungen aus drei verschiedenen, teilnahmeberechtigten Ländern.

  • Mittlere Kooperationsprojekte bestehen aus mindestens fünf Kultureinrichtungen aus fünf verschiedenen, teilnahmeberechtigten Ländern.

  • Große Kooperationsprojekte bestehen aus mindestens zehn Kultureinrichtungen aus zehn verschiedenen, teilnahmeberechtigten Ländern

Mehr Informationen

Kreatives Europa Kultur - Europäische Kommission

Lea Stöver | Projektleitung und Beratung