Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen,
die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind,
über einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid verfügen (hierbei gelten ausschließlich die folgenden steuerbegünstigen Zwecke)
sowie berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen.
Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
Link zum Antragsformular: https://postcode-lotterie.force.com/s/login/?ec=302&startURL=%2Fs%2F
Förderziele und Auswahlkriterien
Ein zu förderndes Projekt muss den Förderrichtlinien der Lotterie entsprechen, einen möglichst innovativen Ansatz sowie einen Mehrwert für unsere Gesellschaft, Umwelt oder Natur beinhalten.
Gefördert werden können ausschließlich Projekte mit einem Schwerpunkt aus diesen drei Bereichen:
Sozialer Zusammenhalt
Projekte gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit
Hilfen für geflüchtete Menschen
Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern
Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte
Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses
Unterstützung von Alleinerziehenden
Chancengleichheit
Nachhaltige Bildungs- und Integrationsprojekte
Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche
Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus
Natur- und Umweltschutz
Umwelt- und Klimaschutz-Projekte
Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung
Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen
Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes
Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe
Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte
Der Förderzeitraum beträgt maximal:
12 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 30.000 Euro,
18 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 100.000 Euro und
24 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 250.000 Euro.
Förderhöhe
Es gibt drei verschiedene Maximalsummen (bis 30.000 Euro, bis 100.000 Euro und bis 250.000 Euro)
Die Deutsche Postcode Lotterie erwartet, dass das Verhältnis der beantragten Höhe zu den eigenen vorhandenen finanziellen Ressourcen angemessen ist oder, dass die antragstellende Organisation ein Projekt dieser Größenordnung bereits erfolgreich durchführen konnte.
Die Deutsche Postcode Lotterie fördert auch Personal- und Honorarkosten. Der Anteil variiert je nach Förderrichtlinie zwischen 50 und 100%.
Ebenso können Verwaltungskosten im begrenzten Rahmen beantragt werden.
Der Einsatz von Eigenmitteln und/oder die verbindliche Zusage von Eigenleistungen in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Vorhabens wird vorausgesetzt.
Auch ehrenamtliches Engagement in Form freiwilliger, unentgeltlicher Arbeit kann (i.d.R. bis zur Höhe von max. 15.000 Euro) als Eigenanteil berücksichtigt werden, ebenso wie eigene Geldmittel oder Drittmittel
anderer Fördermittelgeber.
Von der Förderung ausgeschlossene Aktivitäten
Ein Vorhaben kann bereits auf eigenes finanzielles Risiko begonnen haben. Allerdings darf es zum Zeitpunkt der Beiratsentscheidung noch nicht beendet sein und sollte noch deutlich über diesen Zeitpunkt hinaus wirken.
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
Ordensgemeinschaften und Kirchengemeinden unmittelbar
Einzelpersonen, Organisationen ohne eigene Rechtsfähigkeit sowie Organisationen, bei denen der Gründungsprozess noch nicht abgeschlossen ist
Therapien, Galas oder Festivals, Konferenzen
Fahrzeuge mit ausschließlich fossilem Antrieb
Neu- und Umbaumaßnahmen, beispielsweise von Krankenhäusern, Begegnungs- oder Tagungszentren, Pflege-, Therapie- oder Betreuungseinrichtungen und von Sportanlagen jeglicher Art
Seit dem 14.02.2022 können keine Interessensbekundungen und Förderanträge mehr für bundesweite oder internationale Projekte gestellt werden. Dies gilt für alle Förderhöhen.
Ausschreibungsrhythmus mehrmals jährlich
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