Sparte

Partizipation
Kulturvermittlung
digitale Kulturvermittlung
politische Bildung
Inklusion

Veranstaltungstyp

Kinder- & Jugendprogramme
Kulturelle Bildung
Kooperationen
ländlicher Raum
Projekte

Antragstellende

Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen

Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen,

  • die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind,

  • über einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid verfügen (hierbei gelten ausschließlich die folgenden steuerbegünstigen Zwecke)

  • sowie berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen.

Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.

Link zum Antragsformular: https://postcode-lotterie.force.com/s/login/?ec=302&startURL=%2Fs%2F

Förderziele und Auswahlkriterien

Ein zu förderndes Projekt muss den Förderrichtlinien der Lotterie entsprechen, einen möglichst innovativen Ansatz sowie einen Mehrwert für unsere Gesellschaft, Umwelt oder Natur beinhalten.

Gefördert werden können ausschließlich Projekte mit einem Schwerpunkt aus diesen drei Bereichen:

Sozialer Zusammenhalt

  • Projekte gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit

  • Hilfen für geflüchtete Menschen

  • Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern

  • Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte

  • Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses

  • Unterstützung von Alleinerziehenden

Chancengleichheit

  • Nachhaltige Bildungs- und Integrationsprojekte

  • Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche

  • Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus

Natur- und Umweltschutz

  • Umwelt- und Klimaschutz-Projekte

  • Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung

  • Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen

  • Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes

  • Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe

  • Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte

Der Förderzeitraum beträgt maximal:

  • 12 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 30.000 Euro,

  • 18 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 100.000 Euro und

  • 24 Monate bei einer Förderhöhe bis zu 250.000 Euro.

Förderhöhe

Es gibt drei verschiedene Maximalsummen (bis 30.000 Euro, bis 100.000 Euro und bis 250.000 Euro)

Die Deutsche Postcode Lotterie erwartet, dass das Verhältnis der beantragten Höhe zu den eigenen vorhandenen finanziellen Ressourcen angemessen ist oder, dass die antragstellende Organisation ein Projekt dieser Größenordnung bereits erfolgreich durchführen konnte.

Die Deutsche Postcode Lotterie fördert auch Personal- und Honorarkosten. Der Anteil variiert je nach Förderrichtlinie zwischen 50 und 100%.
Ebenso können Verwaltungskosten im begrenzten Rahmen beantragt werden.

Der Einsatz von Eigenmitteln und/oder die verbindliche Zusage von Eigenleistungen in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Vorhabens wird vorausgesetzt.

Auch ehrenamtliches Engagement in Form freiwilliger, unentgeltlicher Arbeit kann (i.d.R. bis zur Höhe von max. 15.000 Euro) als Eigenanteil berücksichtigt werden, ebenso wie eigene Geldmittel oder Drittmittel
anderer Fördermittelgeber.

Von der Förderung ausgeschlossene Aktivitäten

Ein Vorhaben kann bereits auf eigenes finanzielles Risiko begonnen haben. Allerdings darf es zum Zeitpunkt der Beiratsentscheidung noch nicht beendet sein und sollte noch deutlich über diesen Zeitpunkt hinaus wirken.

Grundsätzlich nicht gefördert werden:

  • Ordensgemeinschaften und Kirchengemeinden unmittelbar

  • Einzelpersonen, Organisationen ohne eigene Rechtsfähigkeit sowie Organisationen, bei denen der Gründungsprozess noch nicht abgeschlossen ist

  • Therapien, Galas oder Festivals, Konferenzen

  • Fahrzeuge mit ausschließlich fossilem Antrieb

  • Neu- und Umbaumaßnahmen, beispielsweise von Krankenhäusern, Begegnungs- oder Tagungszentren, Pflege-, Therapie- oder Betreuungseinrichtungen und von Sportanlagen jeglicher Art

Seit dem 14.02.2022 können keine Interessensbekundungen und Förderanträge mehr für bundesweite oder internationale Projekte gestellt werden. Dies gilt für alle Förderhöhen.

Ausschreibungsrhythmus mehrmals jährlich