Die Teilnehmenden sind zwischen 8 und 26 Jahre (bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) alt. Höchstens 25% der Teilnehmenden dürfen 27 Jahre und älter sein. Sind mehr als ein Viertel der Teilnehmenden 27 Jahre und älter, kann die Chorbegegnung nicht gefördert werden. Hintergrund: Der Kinder- und Jugendplan fördert junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr.
Die Anzahl der Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland sollte ausgeglichen sein.
Ein Gegenbesuch sollte in den nächsten 24 Monaten geplant sein.
Der Chor, der die Begegnung auf deutscher Seite plant, ist Mitglied im Deutschen Chorverband oder bereit, Mitglied zu werden.
Der Chor aus Deutschland ordnet sich der Deutschen Chorjugend als Zentralstelle zu und ist noch nicht bei einer anderen Zentralstelle angesiedelt.
Die Begegnung ist mindestens 5 Tage und max. 30 Tage lang (inkl. An- und Abreisetag)
Die Kinder und Jugendlichen aus der Gruppe müssen die Gelegenheit bekommen, sich an der Planung, Umsetzung und Auswertung des Programms zu beteiligen.
Die persönliche Begegnung und das gegenseitige Kennenlernen stehen im Vordergrund.
Es werden Methoden eingesetzt, um das trans- und interkulturelle Lernen der Teilnehmenden zu fördern.
Konzertreisen oder Rundreisen eines deutschen Chores im Ausland werden nicht gefördert.
Es handelt sich nicht um eine Ferienfreizeit und nicht um eine Maßnahme der Jugenderholung, sondern um eine internationale Jugendbegegnung.
Die Begegnung findet mit gleichen Gruppen über die gesamte Dauer des Projekts statt.
Die Reise wird nicht von einem professionellen Reiseanbieter organisiert, sondern vom Chor selbst.
Der antragsstellende Chor darf nicht bei anderen Zentralstellen gleichzeitig einen Antrag stellen.
Eine Doppelfinanzierung durch andere Förderbereiche aus dem Kinder- und Jugendplan ist ausgeschlossen.
Das Projekt wurde noch nicht begonnen – das heißt, ihr seid noch keine Zahlungsverpflichtungen für die geplante Begegnung eingegangen.
Der Kosten- und Finanzierungsplan ist nachvollziehbar.
Antragsfrist für Chorbegegnungen im selben Jahr: 31. Januar.
Andere Fristen gelten für folgende Länder:
China: 01.11. des Vorjahres
Israel: 01.10. des Vorjahres
Frankreich: in Absprache mit den Verantwortlichen
Griechenland: Anträge laufend möglich
Polen: Anträge laufend möglich
Russland: 01.10. des Vorjahres
Tschechien: 01.10. des Vorjahres
USA: Fördermittel für Maßnahmen mit den USA sind für 2024 wieder aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes im Rahmen des regulären Antragsverfahrens für Internationalen Jugendaustausch über die (Länder-)Zentralstellen zu beantragen
Mehr Informationen
Deutsche Chorjugend e.V.
Chantal Zabel