Sparte

Musik
interkulturell

Veranstaltungstyp

Kinder- & Jugendprogramme
Kooperationen

Antragstellende

Musiker:innen
Pädagog:innen & Kulturvermittler:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen
  • Die Teilnehmenden sind zwischen 8 und 26 Jahre (bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) alt. Höchstens 25% der Teilnehmenden dürfen 27 Jahre und älter sein. Sind mehr als ein Viertel der Teilnehmenden 27 Jahre und älter, kann die Chorbegegnung nicht gefördert werden. Hintergrund: Der Kinder- und Jugendplan fördert junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr.

  • Die Anzahl der Teilnehmenden aus Deutschland und dem Ausland sollte ausgeglichen sein.

  • Ein Gegenbesuch sollte in den nächsten 24 Monaten geplant sein.

  • Der Chor, der die Begegnung auf deutscher Seite plant, ist Mitglied im Deutschen Chorverband oder bereit, Mitglied zu werden.

  • Der Chor aus Deutschland ordnet sich der Deutschen Chorjugend als Zentralstelle zu und ist noch nicht bei einer anderen Zentralstelle angesiedelt.

  • Die Begegnung ist mindestens 5 Tage und max. 30 Tage lang (inkl. An- und Abreisetag)

  • Die Kinder und Jugendlichen aus der Gruppe müssen die Gelegenheit bekommen, sich an der Planung, Umsetzung und Auswertung des Programms zu beteiligen.

  • Die persönliche Begegnung und das gegenseitige Kennenlernen stehen im Vordergrund.

  • Es werden Methoden eingesetzt, um das trans- und interkulturelle Lernen der Teilnehmenden zu fördern.

  • Konzertreisen oder Rundreisen eines deutschen Chores im Ausland werden nicht gefördert.

  • Es handelt sich nicht um eine Ferienfreizeit und nicht um eine Maßnahme der Jugenderholung, sondern um eine internationale Jugendbegegnung.

  • Die Begegnung findet mit gleichen Gruppen über die gesamte Dauer des Projekts statt.

  • Die Reise wird nicht von einem professionellen Reiseanbieter organisiert, sondern vom Chor selbst.

  • Der antragsstellende Chor darf nicht bei anderen Zentralstellen gleichzeitig einen Antrag stellen.

  • Eine Doppelfinanzierung durch andere Förderbereiche aus dem Kinder- und Jugendplan ist ausgeschlossen.

  • Das Projekt wurde noch nicht begonnen – das heißt, ihr seid noch keine Zahlungsverpflichtungen für die geplante Begegnung eingegangen.

  • Der Kosten- und Finanzierungsplan ist nachvollziehbar.

Antragsfrist für Chorbegegnungen im selben Jahr: 31. Januar.

Andere Fristen gelten für folgende Länder:
China: 01.11. des Vorjahres
Israel: 01.10. des Vorjahres
Frankreich: in Absprache mit den Verantwortlichen
Griechenland: Anträge laufend möglich
Polen: Anträge laufend möglich
Russland: 01.10. des Vorjahres
Tschechien: 01.10. des Vorjahres
USA: Fördermittel für Maßnahmen mit den USA sind für 2024 wieder aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes im Rahmen des regulären Antragsverfahrens für Internationalen Jugendaustausch über die (Länder-)Zentralstellen zu beantragen

Mehr Informationen

Deutsche Chorjugend e.V.

Chantal Zabel