Sparte

Bildende Kunst
Kulturvermittlung
spartenübergreifende Kunst
Soziokultur
Fotografie
Film

Veranstaltungstyp

Kinder- & Jugendprogramme
Kooperationen
Kulturelle Bildung
Projekte

Antragstellende

Bildende Künstler:innen
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Kommunen (Dorf, Stadt o. Ä.)

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Die Projekte werden von lokalen Bündnissen für Bildung umgesetzt. Ein Bündnis für Bildung setzt sich aus drei Bündnispartnern zusammen, die im Sozialraum verankert sind und von denen mindestens einer über Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit verfügt. Weitere Bündnispartner bringen spezifische Kompetenzen für die inhaltliche Umsetzung des Projekts ein. Dies können z.B. Schulen bzw. Schulfördervereine, Jugend- und Sozialämter der Kommunen, Volkshochschulen, soziokulturelle und Jugendzentren, kirchliche und andere zivilgesellschaftliche Akteure wie Vereine und Initiativen sein.
Alle Bündnispartner müssen angemessene Eigenleistungen einbringen (z.B. Bereitstellung von Projekt- und Ausstellungsräumen, technischem Equipment, Fahrdiensten, Gewährung von freiem Eintritt zu Kulturinstitutionen, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung von qualifizierten Honorar- und Assistenzkräften sowie Ehrenamtlichen zur Unterstützung).
Ein Bündnispartner übernimmt die administrative Verantwortung als Antragsteller. Er sollte Erfahrungen in der Durchführung von geförderten Projekten haben.  

An wen richten sich die Projekte?

Die Projekte richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen drei und 18 Jahren, die in bildungsbenachteiligenden Risikolagen aufwachsen. Sie werden entweder über die sozialräumliche Verortung der Projekte (z. B. in Stadtvierteln mit hoher Arbeitslosenquote) oder aber durch den Zugang eines oder mehrerer Bündnispartner (z.B. durch pädagogisches Personal an Schulen) zur gewünschten Zielgruppe erreicht.

Der BBK fördert Projekte der bildenden Kunst, in denen künstlerische Techniken, wie z.B. Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten, Bühnenbildgestaltung  sowie alle Ausprägungen zeitgenössischer Ausdrucksformen und künstlerischer Mittel, wie z.B. Foto-, Video-, Film- und digitale Techniken, Performances und handwerkliche Techniken vermittelt werden können. Dabei können auch spartenübergreifende Projekte umgesetzt werden.
In den Projekten setzen sich Kinder und Jugendliche im Alter zwischen drei und 18 Jahren kreativ mit selbstgewählten Themen, wie z.B. Umwelt, ihren Träumen und Wünschen, Gewalt, Toleranz, Migration, Integration, Geschichte oder mit Ihrem Sozialraum auseinander.
Ziel ist die Förderung und Stärkung künstlerischer, kultureller und sozialer Kompetenzen, die Verbesserung des Selbstvertrauens und einen Zugang zu Kunst und Kultur zu eröffnen.
Für die Umsetzung der Projekte gibt der BBK zwei Formate vor, mit einem festen finanziellen und zeitlichen Rahmen und einem Betreuungsschlüssel von 1:6. Die Formate können mit zwei Modulen kombiniert werden.
- „GROSSE KUNSTPAKET“: mind. 72, max. 120 Stunden, Alter: sechs bis 18 Jahren.
- „kleine kunstpaket“: mind. 30, max. 60 Stunden; Alter: drei bis sechs Jahren.
               Bei einer Durchführung an Kitas nur für 3-bis 6-jährige mit maximal 30 Projektstunden.
               Je nach Konzept eines Projekts ist es empfehlenswert, die Zielgruppe im Rahmen dieser Vorgaben einzugrenzen.
- Modul Elterntreffen: zur Einbindung von Eltern oder Angehörigen
- Modul „Bündnisvernetzung": für Transfer- und Vernetzungstreffen der Bündnisse 

Fördervoraussetzungen
Die Projekte müssen:
- neuartig und zusätzlich sein, d.h. dürfen keine bestehenden Projekte ersetzten,
- außerschulisch sein, d.h. vom Schulunterricht deutlich abgrenzt sein und zusätzlich zu bestehenden Angeboten stattfinden,
- von einem Bündnis für Bildung umgesetzt werden und
- von professionellen bildenden Künstlern oder Künstlerinnen durchgeführt werden. 

Was kann gefördert werden?
- Honorare für professionelle Künstlerinnen oder Künstler und Assistenzkräfte, z.B. mit pädagogischer Ausbildung, *)
- Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche. Die Einbeziehung Ehrenamtlicher bei der Vorbereitung und Durchführung der Projekte ist ausdrücklich erwünscht.
- Sachausgaben für bspw. Fahrtkosten, Eintritte für Exkursionen, Verpflegung, Material.
Die Projekte werden zu 100 % finanziert. Drittmittel sind nicht erforderlich. Pro Ausschreibungsrunde kann eine Antragstellende Organisation mehrere Anträge stellen.
Erstantragsteller beim BBK-Bundesverband können zunächst nur das kleine Kunstpaket beantragen.

*) Die Professionalität wird dann anerkannt, wenn ein abgeschlossenes Studium der Bildenden Kunst an einer deutschen oder vergleichbaren ausländischen Kunsthochschule abgeschlossen wurde oder eine professionelle und qualifizierte künstlerische Praxis/Ausstellungstätigkeit nachgewiesen wird. Die Mitgliedschaft im BBK ist keine Voraussetzung, aber aufgrund der Aufnahmekriterien des Verbands Indiz für die Professionalität. 

Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: https://kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de/haeufig-gestellte-fragen

Mehr Informationen

Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V.