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Die Bürgerstiftung fördert Projekte von in der Großgemeinde Großenlüder ansässigen gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen und Initiativen, welche die Satzungsziele der Bürgerstiftung (gem. der Stiftungsverfassung vom 18.08.2010) unterstützen. Förderungen von Institutionen außerhalb der Gemeinde Großenlüder sowie an Einzelpersonen aus der Region Großenlüder sind in Ausnahmefällen zulässig. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand in Abstimmung mit dem Kuratorium.

Die Bürgerstiftung Großenlüder will die Gemeinnützigkeit anstoßen. Sie unterstützt nachhaltige Projekte. Diese sollen die Lebensqualität vieler Menschen in unserer Region stärken.

Priorität haben Projekte, die mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen:

• Nachhaltigkeit und zukunftsweisend: Das Projekt sollte keinen Eventcharakter haben, sondern längerfristig angelegt sein. Die Betroffenen sind nicht nur passive Konsumenten, sondern werden zu eigener Aktivität angeregt und sind im Idealfall an der Projektentwicklung selbst aktiv beteiligt.

• Erfahrung: Die Institution sollte Erfahrungen in der Durchführung von Kinder- und Jugendprojekten vorweisen und qualifizierte und praxiserfahrene Projektleiter beauftragen.

• Zielgruppennähe: Das Erreichen der Zielgruppe muss gesichert sein, z.B. durch bereits bestehende direkte Kontakte zu potentiellen Teilnehmern oder verbindliche Kooperationspartner im Ortsteil, die diesen Kontakt herstellen können.

• Innovationscharakter: Das Projekt sollte Phantasie, Originalität und Ideenreichtum erkennen lassen und Anregungen und Anstöße in der Gesellschaft geben.

• Netzwerkbildung: Das Projekt sollte an in der Region bestehenden Netzwerken (Initiativen, Vereine, etc.) anknüpfen oder die Netzwerkbildung fördern.

• Ehrenamtlichkeit: Das Projekt sollte ehrenamtliches Engagement ermöglichen und fördern und zur Hilfe zur Selbsthilfe anregen.

• Multiplizierbarkeit: Die Projektidee sollte multiplizierbar und so auf andere Ortsteile ausweitbar sein.

• Identifikation mit der Bürgerstiftung Großenlüder: Die Bürgerstiftung sollte erkennbarer Hauptförderer des Projekts sein. Die Förderung durch die Bürgerstiftung Großenlüder muss über die Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert werden.

Mehr Informationen

Bürgerstiftung Großenlüder

c/o Raiffeisenbank im Fuldaer Land eG