Sparte

Kulturvermittlung
Bildende Kunst
Museum
Inklusion
digitale Kulturvermittlung
Musik
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater
interkulturell
Partizipation

Veranstaltungstyp

Kulturelle Bildung
Kinder- & Jugendprogramme
Workshop
Projekte

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Museen
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Veranstalter:innen

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Antragsberechtigt sind ausschließlich steuerbegünstigte Stiftungen und Körperschaften mit Sitz in Deutschland.

Die Stiftung unterstützt Projekte in Deutschland in den Bereichen Bildung, Kunst, Kultur, Umweltschutz und Soziales. Dabei fördert sie Kinder und junge Menschen, die in ihrer persönlichen Biografie Hürden und Grenzen überwinden müssen – beispielsweise aufgrund einer sozialen
Benachteiligung, einer Behinderung oder aufgrund eines Migrations- oder Fluchthintergrunds.

Alle Kinder und jungen Menschen sollen gleichermaßen die Chance bekommen, eigene Stärken und Talente zu entdecken, um sich bestmöglich entwickeln und entfalten zu können.

Der BNP Paribas Stiftung ist es wichtig, mit langfristigen Kooperationen nachhaltige Werte zu schaffen, so dass sich Fördertätigkeiten bei den Zielgruppen idealerweise verselbständigen können.

Die Stiftung möchte verlässlicher Partner sein, aber zugleich keine Abhängigkeiten schaffen. Der Zeitraum einer Zusammenarbeit ist daher in der Regel auf 3-5 Jahre angelegt.

Link zum Antragsformular: https://cdn.territories.bnpparibas/app/uploads/sites/21/2022/04/bnp-paribas-stiftung-foerderantrag-2022.pdf

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

Gefördert werden ausschließlich Projekte, d.h. es erfolgt keine institutionelle Förderung durch Zuwendungen in den allgemeinen Finanzhaushalt.

Bei Vorliegen eines der folgenden Ausschlusskriterien ist eine Zusammenarbeit nicht möglich:

  • Gewerbliches Sponsoring

  • Organisation von Events (z.B. im Sportbereich)

  • Finanzierung von laufenden Kosten (d.h. keine institutionelle Förderung)

  • Förderung politischer Parteien

  • Förderung von Einzelpersonen (nur gemeinnützige Körperschaften können Fördermittel beantragen)

  • Förderung von einzelnen Schulen oder Schulprojekten, die nur an einem Standort umgesetzt werden

  • Projekte, die ausschließlich im Ausland verwirklicht werden

Ausschreibungsrhythmus zweimal jährlich. Der Stiftungsrat tagt in der Regel zweimal jährlich (April und Oktober).