Antragsberechtigt sind ausschließlich steuerbegünstigte Stiftungen und Körperschaften mit Sitz in Deutschland.
Die Stiftung unterstützt Projekte in Deutschland in den Bereichen Bildung, Kunst, Kultur, Umweltschutz und Soziales. Dabei fördert sie Kinder und junge Menschen, die in ihrer persönlichen Biografie Hürden und Grenzen überwinden müssen – beispielsweise aufgrund einer sozialen
Benachteiligung, einer Behinderung oder aufgrund eines Migrations- oder Fluchthintergrunds.
Alle Kinder und jungen Menschen sollen gleichermaßen die Chance bekommen, eigene Stärken und Talente zu entdecken, um sich bestmöglich entwickeln und entfalten zu können.
Der BNP Paribas Stiftung ist es wichtig, mit langfristigen Kooperationen nachhaltige Werte zu schaffen, so dass sich Fördertätigkeiten bei den Zielgruppen idealerweise verselbständigen können.
Die Stiftung möchte verlässlicher Partner sein, aber zugleich keine Abhängigkeiten schaffen. Der Zeitraum einer Zusammenarbeit ist daher in der Regel auf 3-5 Jahre angelegt.
Link zum Antragsformular: https://cdn.territories.bnpparibas/app/uploads/sites/21/2022/04/bnp-paribas-stiftung-foerderantrag-2022.pdf
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Gefördert werden ausschließlich Projekte, d.h. es erfolgt keine institutionelle Förderung durch Zuwendungen in den allgemeinen Finanzhaushalt.
Bei Vorliegen eines der folgenden Ausschlusskriterien ist eine Zusammenarbeit nicht möglich:
Gewerbliches Sponsoring
Organisation von Events (z.B. im Sportbereich)
Finanzierung von laufenden Kosten (d.h. keine institutionelle Förderung)
Förderung politischer Parteien
Förderung von Einzelpersonen (nur gemeinnützige Körperschaften können Fördermittel beantragen)
Förderung von einzelnen Schulen oder Schulprojekten, die nur an einem Standort umgesetzt werden
Projekte, die ausschließlich im Ausland verwirklicht werden
Ausschreibungsrhythmus zweimal jährlich. Der Stiftungsrat tagt in der Regel zweimal jährlich (April und Oktober).
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