Sparte

Kulturvermittlung
Bildende Kunst
Museum
Inklusion
digitale Kulturvermittlung
Musik
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater
interkulturell
Partizipation

Veranstaltungstyp

Kulturelle Bildung
Kinder- & Jugendprogramme
Workshop
Projekte

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Museen
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Veranstalter:innen

Antragsberechtigt sind ausschließlich steuerbegünstigte gemeinnützige Stiftungen und Körperschaften mit Sitz in Deutschland.

Keine institutionelle Förderung, keine Finanzierung von laufenden Kosten, keine Förderung von Einzelpersonen, keine Förderung von einzelnen Schulen oder Schulprojekten, die nur an einem Standort umgesetzt werden, keine Projekte, die ausschließlich im Ausland verwirklicht werden.

Die Stiftung unterstützt Projekte in Deutschland in den Bereichen Bildung, Kunst, Kultur, Umweltschutz und Soziales. Dabei fördert sie Kinder und junge Menschen, die in ihrer persönlichen Biografie Hürden und Grenzen überwinden müssen – beispielsweise aufgrund einer sozialen
Benachteiligung, einer Behinderung oder aufgrund eines Migrations- oder Fluchthintergrunds.

Alle Kinder und jungen Menschen sollen gleichermaßen die Chance bekommen, eigene Stärken und Talente zu entdecken, um sich bestmöglich entwickeln und entfalten zu können.

Der BNP Paribas Stiftung ist es wichtig, mit langfristigen Kooperationen nachhaltige Werte zu schaffen, so dass sich Fördertätigkeiten bei den Zielgruppen idealerweise verselbständigen können.

Die Stiftung möchte verlässlicher Partner sein, aber zugleich keine Abhängigkeiten schaffen. Der Zeitraum einer Zusammenarbeit ist daher in der Regel auf 3-5 Jahre angelegt.

Förderrichtlinien: 2024-bnp-paribas-stiftung-foerderrichtlinien-1.pdf (bnpparibas.de)

Link zum Antragsformular: 2024-foerderantrag-bnp-paribas-stiftung.docx (live.com)

Die BNP Paribas Stiftung fördert ausschließlich im Wege der Festbetragsfinanzierung. Wird der vereinbarte Festbetrag nicht in voller Höhe für die Umsetzung der vereinbarten Ziele benötigt, ist der Projektpartner zur Rückzahlung des Restbetrages verpflichtet. Zum Abschluss eines Projektes sind die Projektpartner verpflichtet, einen Finanz- und Sachbericht zu erstellen.

Förderanfragen können ganzjährig zugeschickt werden.

Um das Antragsverfahren einfach und zielgerichtet zu gestalten, arbeitet die BNP Paribas Stiftung in zwei Schritten:

a) Antrag Im ersten Schritt senden Sie uns bitte ein Kurz-Exposé inkl. Finanzplan des geplanten Projektes. Bitte nutzen Sie dazu das auf der Website verfügbare Formular. Nach Prüfung durch den Vorstand erhalten Sie Rückmeldung, ob eine Förderung grundsätzlich für die Stiftung interessant ist.

b) Weitere Dokumente Im zweiten Schritt werden weitere Informationen angefragt, beispielsweise:

• Ausführliche Projektbeschreibung (Bedarfe/Zielgruppe/Maßnahmen/Meilensteine)

• Definierte Projektziele mit entsprechenden Erfolgskriterien

• Detaillierte Angaben zu allen Projektbeteiligten (Mitantragssteller, Projektleitung, Kooperationspartner)

• Umfassender Finanzplan zur geplanten Projektlaufzeit

• Informationen zum Antragsteller (aktuellster Jahresbericht, Satzung, Vorstand)

Bitte senden Sie den Antrag und alle dazugehörigen Anlagen elektronisch an

Antje.Kocks@Stifterverband.de und Sonja.Alt@bnpparibas.com.

Dem Stiftungsrat werden alle vom Vorstand positiv bewerteten Anträge vorgelegt. Der Stiftungsrat tagt in der Regel zweimal jährlich (April und Oktober).