Für die Förderung von Bildungsprojekten können in Deutschland ansässige, gemeinnützige Träger oder Körperschaften öffentlichen Rechts einen Antrag an uns stellen. Ein aktueller, gültiger Freistellungsbescheid sowie ggf. die Satzung sind bei der Antragstellung vorzulegen. Projekte im Ausland dürfen ausschließlich von den SOS-Kinderdörfern weltweit durchgeführt werden. Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen und gewerbliche Organisationen.
Gemeinnützige Einrichtungen sind nur dann formal förderfähig, wenn einer der folgenden Punkte im Freistellungsbescheid des Finanzamtes aufgeführt ist:
§ 52 AO Abs. 2 Satz 1
1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
15. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
Welche Projekte fördert BildungsChancen?
Gefördert werden nationale und internationale Bildungsvorhaben von freien gemeinnützigen Organisationen, von kommunalen und von staatlichen Trägern, die sich auf folgende Bereiche beziehen:
1. Bildung entlang der gesamten Bildungskette, von der frühkindlichen und kindlichen bis zur beruflichen und akademischen Bildung sowie die Bildung von Erwachsenen
und
2. mit Bezug zu Bildungsthemen:
Wissenschaft und Forschung,
Kinder- und Jugendhilfe,
Entwicklungszusammenarbeit.
Bildung wird dabei ganzheitlich und im weitesten Sinne als facettenreicher Überbegriff für Persönlichkeitsbildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen verstanden. Prinzipiell müssen Projekte und Vorhaben dabei unseren Förderrichtlinien und den jeweils aktuellen Förderschwerpunkten entsprechen, ein inhaltlich überzeugendes Konzept sowie einen Kosten- und Zeitplan vorlegen.
Unsere Förderschwerpunkte im Überblick:
Persönlichkeitsbildung
– Berufs- und Lebensplanung
– Stärkung/Vermittlung von Softskills
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
– Gesundheit und Ernährung
– Globales Lernen
Wissenschaft und Technik (MINT)
– Digitale Bildung
– Robotik und Technik
Sprache und Kultur
– Musik-, Theater- und Kunstpädagogik
– Medienpädagogik
– Lese-, Schreib- und Sprachförderung
Traumapädagogik und Resilienzförderung
Diversity und Inklusion
– Diversity
– Stärkung der Sozial- und Alltagskompetenzen
– Gewaltprävention
– Generationsübergreifende Bildung
Demokratieförderung
BildungsChancen fördert keine Projekte, die vor der Antragstellung schon begonnen haben.
BildungsChancen fördert vorrangig Bildungsprojekte mit bis zu 20.000 Euro. Dies bezieht sich auf die bei BildungsChancen beantragte Summe. Das gesamte Projektvolumen kann durchaus höher sein! Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des mit der Antragstellung vorgelegten Kostenplans. Die Dauer des geförderten Projektes sollte drei Jahre nicht überschreiten. Für eine Förderung ist allerdings die Einbringung von Eigenmitteln keine Voraussetzung.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Portal.
Merkblatt Antragsstellung: https://www.bildungschancen.de/wp-content/uploads/2023/08/bildungschancen_merkblatt_zur_antragstellung.pdf
Die aktuelle Antragseinreichungsphase für die nächstfolgende Kuratoriumssitzung findet im folgenden Zeitraum statt:
01.03.2024, 12:00 Uhr bis einschließlich 30.04.2024, 24:00 Uhr.
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