Sparte

Film
Kulturvermittlung
Bildende Kunst
Literatur
Musik
Performance
Tanz
Theater
Zirkus
politische Bildung
spartenübergreifende Kunst
Partizipation
interkulturell

Veranstaltungstyp

Kinder- & Jugendprogramme
ländlicher Raum
Kulturelle Bildung
Workshop
Produktion
Digital
Projekte
Kooperationen
Veröffentlichung

Antragstellende

Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Amateurbereich
Produzent:innen
Filmschaffende
Kommunen (Dorf, Stadt o. Ä.)
Veranstalter:innen
Berufsanfänger:innen/Studierende
FLINTA*

Grundsätzlich können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Amadeu Antonio Stiftung beantragen. Dazu zählen:

  • Eingetragene Vereine (e.V.)

  • Kommunen und Verwaltungen

  • Kommunale Jugendeinrichtungen

  • Religionsgemeinden

  • Bürgerstiftungen

  • Integrationsbeauftragte

  • Netzwerke gegen Rechtsextremismus

  • Selbstorganisierte Jugendliche

  • Kirchengemeinden

  • Schulen, bzw. Schüler, Lehrer oder Studenten

  • Schülerclubs

  • Bürgerinitiativen

  • kommunale Ausländerbeauftragte

Das Ziel der Stiftung ist es, eine zivile Gesellschaft zu fördern, die antidemokratischen Tendenzen entschieden entgegentritt.

Dafür unterstützt sie Projekte und Initiativen, die sich für eine demokratische Zivilgesellschaft engagieren, für Minderheitenschutz und die Menschenrechte eintreten und sich aktiv gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus einsetzen.

Gefördert werden Projekte vor allem auch im ländlichen Bereich oder dort, wo es Lücken staatlichen Handelns gibt. Besonderes Interesse hat die Stiftung an der Förderung von Initiativen und Projekten, die auf anderem Wege wenig Chancen auf finanzielle Unterstützung haben.

Förderziele und Auswahlkriterien

  • Die Stiftung fördert Projekte und Initiativen, die sich thematisch folgendermaßen engagieren:

    • sich deutlich gegen Rechtsextremismus, Rechtspopulismus und die „Neue Rechte“ positionieren

    • sich für Kinderrechte engagieren

    • die Auseinandersetzung mit Ungleichwertigkeitsvorstellungen und –ideologien in der Einwanderungsgesellschaft suchen

    • sich mit gesellschaftlichen Ursachen und Folgen von Diskriminierung auseinandersetzen

    • sich gegen Rassismus gegen Schwarze, People of Color, Muslim*innen, Sinti*zze und Rom*nja, als asiatisch gelesene Menschen sowie Geflüchtete einsetzen

    • sich gegen Antisemitismus von extrem rechten, christlichen, muslimischen und linken Milieus sowie Verschwörungs- und Querfrontbestrebungen engagieren

    • eine demokratische Alternative zur rechtsextremen Raumergreifung aufbauen

    • online und offline für eine demokratische Debattenkultur stehen

    • das Empowerment von Betroffenen von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus stärken

    • sich mit antifeministischer Ideologie auseinandersetzen

    • sich mit lokaler Geschichte und der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der DDR beschäftigen und einen Gegenwartsbezug herstellen

Hierzu können gelungene Beispiele demokratischer Jugendarbeit, Musik als Mittel zur Stärkung einer alternativen Gegenkultur, Arbeit mit Betroffenen rechtsextremer Gewalt und Stärkung von Minderheiten sowie Recherche und Dokumentationsprojekte gehören.

Der Förderschwerpunkt liegt außerdem auf Projekten, die

  • konkrete lokale Herausforderungen bearbeiten

  • auf Veränderung angelegt sind

  • diskriminierungssensible Begegnungen und Partnerschaften ermöglichen und fördern

  • menschenrechtsorientiert arbeiten

  • lokale und überregionale Netzwerke aufbauen oder vertiefen z.B. mit anderen Initiativen, Schulen, Polizei, lokalen Unternehmen, Religionsgemeinden

  • in verschiedenen Lebensbereichen ansetzen (z.B. Jugendarbeit, Kommunalpolitik, Sport, Kultur) und verschiedene Altersgruppen ansprechen (Schule, Übergang Schule – Beruf, Arbeitswelt).

  • Selbstorganisationen von Personen, die von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus betroffen sind, unterstützen

Von der Förderung ausgeschlossene Aktivitäten

  • Gedenkstättenfahrten, Internationale Begegnungen oder Fahrten ins Ausland

  • Stipendien

  • „Endprodukte“ wie z.B. Filme oder andere Publikationen, es sei denn der Prozess der Erstellung (z.B. gemeinsam mit Jugendlichen) ist Hauptbestandteil des Projekts

  • UN-Simulationen

  • Projekte, deren Sitz und Schwerpunkt außerhalb Deutschlands liegt

  • Die Amadeu Antonio Stiftung fördert keine Initiativen oder Projekte, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen, zum Boykott Israels aufrufen und/oder die BDS-Kampagne (Boycott, Divestment and Sanctions) aktiv unterstützen bzw. mit dieser kooperieren.

Über Anträge bis zu 2.500 Euro wird laufend durch den Vorstand unter Einbeziehung der fachlichen Expertise der Kolleg*innen der Stiftung entschieden. Bei der Antragstellung sollte eine Bearbeitungszeit von ca. acht bis zehn Wochen berücksichtigt werden.

Über die eingegangenen Anträge, die mehr als 2.500 Euro an Förderung beantragen, entscheidet zweimal jährlich der Stiftungsrat der Amadeu Antonio Stiftung, der im Frühjahr und im Herbst tagt. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten.

Das Projekt sollte zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen haben. Der Schwerpunkt unserer Förderung liegt auf der Unterstützung kleiner Projekte. Eine Förderung über 2.500 Euro erfolgt nur im Ausnahmefall.