Sparte

Film
Fotografie
Kulturvermittlung
Bildende Kunst
Literatur
Musik
Performance
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater
digitale Kulturvermittlung
Zirkus
politische Bildung
Museum

Veranstaltungstyp

Workshop
Kulturelle Bildung
Kinder- & Jugendprogramme
Kooperationen
Finanzen
Weiterbildung

Antragstellende

Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Museen

Antragsberechtigt sind

  • eingetragene Vereine (e.V.)

  • Schulen (und deren Fördervereine)

  • Kindergärten und –tagesstätten (und deren Fördervereine)

  • Berufskollegs

  • Hochschulen und Hochschulgruppen

  • Stiftungen

  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Museen) oder ähnliche antragsstellende Institutionen müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Zudem müssen diese eine Steuerbegünstigung (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) nachweisen können oder als öffentliche Einrichtung (juristische Person des öffentlichen Rechts) handeln.

Detaillierte Informationen zu Zielen, Rahmenbedingungen und dem Verfahren rund um Antragstellung, Projektdurchführung und Abrechnung finden Sie in den Förderbestimmungen: Förderbestimmungen Engagiert

Engagiert die Welt gestalten - Engagement Global

Mit einer Fördersumme von bis zu 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro für Erstempfänger unterstützt Engagiert die Welt gestalten (Engagiert) entwicklungspolitische Bildungsprojekte. Vereine und Bildungseinrichtungen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt - zum Beispiel durch Seminare oder Workshops - vertiefen und vermitteln möchten, können eine Förderung beantragen. Engagiert ist ein Programm für Einsteiger*innen in die entwicklungspolitische Bildungsarbeit und fördert möglichst unbürokratisch und schnell.

Was wird gefördert?

Willkommen sind alle Projekte, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Das können übergeordnete Themen sein, wie fairer Handel, Fluchtursachen oder Menschenrechte. Aber auch Aktionen und Ideen zu ganz spezifischen Inhalten sollen gefördert werden, etwa eine Aktionswoche für Social Media zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in einem bestimmten Land des Globalen Südens.

Ziel sollte es sein, dass Menschen globale Themen erleben und so besser verstehen – das kann ein Schulprojekt zur Wasserversorgung, ein Aktionstag zum Fairen Handel, eine Infoveranstaltung über die Lebenssituation in einem Land des globalen Südens sein, oder auch Workshops zu einer globalen fairen Landwirtschaft in einem Gemeinschaftsgartenprojekt. Die neuen Ideen und Informationen sollen es den Menschen ermöglichen, diese für ihr eigenes Engagement für eine gerechtere und nachhaltigere Welt zu nutzen. Die Projekte können dabei sowohl online als auch in Präsenz (oder im Hybrid-Format) durchgeführt werden.

Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen

  • Workshops, Seminare, Konferenzen

  • Social-Media-Aktivitäten

  • Unterrichtseinheiten, Projekttage an Schulen

  • Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm, Lesungen mit Diskussion

  • Theaterarbeit, Radio- / Foto- / Filmprojekte, Filmfeste etc.

Zielgruppen

Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit richtet sich an alle gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen in Deutschland, auch an solche Menschen, die sich bis jetzt kaum oder nur wenig mit globalen Fragestellungen auseinandergesetzt haben. Entlang der gesamten gesellschaftlichen Breite sollen insbesondere folgende Personen und Gruppen mit entwicklungspolitischen Bildungsmaßnahmen angesprochen werden:

  • Junge Erwachsene, Jugendliche und Kinder

  • Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende

  • (angehende) Lehrkräfte, Dozentinnen und Dozenten und andere Bildungsakteure der schulischen und außerschulischen Bildung, oder

  • Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die aufgrund ihrer ehrenamtlichen oder beruflichen Tätigkeit Breitenwirkung für Entwicklungspolitik erzielen, z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verbänden, Vereinen, Initiativen, Netzwerken, Nichtregierungsorganisationen inklusive migrantischer Selbstorganisationen3 mit Mitgliedern aus dem globalen Süden, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Ländern und Kommunen, Gewerkschaften, kirchlichen Einrichtungen und Medien wie auch Rückkehrerinnen und Rückkehrer4 , insbesondere aus Programmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit.

Mögliche Themen

  • Entwicklungspolitik (allgemein)

  • Agenda 2030 / Nachhaltigkeitsziele

  • Globales Lernen / Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

  • Fairer Handel

  • Faires Beschaffungswesen

  • Informationen über Entwicklungs- und Transformationsländer (siehe DAC-Länderliste) o Umwelt / Klima o Wirtschaft, Armut, Ver- / Entschuldung o Arbeits- / Lebensbedingungen o Konfliktvermeidung / Friedenspolitik o Demokratisierung / Menschenrechte / feministische Entwicklungspolitik im Sinne von Chancengleichheit Engagiert die Welt gestalten (Engagiert) o Postkolonialismus / Antirassismus / Antidiskriminierung o Migrations- und Fluchtursachen

Förderhöhe

Die Engagiert-Förderung beträgt pro Projekt grundsätzlich maximal 10.000,00 Euro in Form einer ausgabenbasierten Festbetragsfinanzierung. Dies bedeutet, dass im Falle des Abschlusses eines Weiterleitungsvertrages ein fester Betrag bereitgestellt wird, der dem Weiterleitungsempfänger eine Planungssicherheit gewährleistet. Alle Ausgaben müssen belegt werden können.

Erstempfänger im Programm Engagiert können maximal eine Zuwendung in Höhe von 5.000,00 Euro beantragen. Als Erstempfänger gelten jene Antragstellenden, welche noch kein Projekt im Förderprogramm Engagiert (ehemals Aktionsgruppenprogramm) oder im Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) abgeschlossen haben. 5 Weiterleitung der Zuwendung, im nachfolgenden auch Zuwendung Engagiert die Welt gestalten (Engagiert).

Sofern der Gesamtbetrag von 10.000,00 Euro insgesamt pro Antragssteller nicht überschritten wird, können mehrere, voneinander unabhängige Projekte innerhalb eines Haushaltsjahres gefördert werden.

Grundsätzlich ist für eine Engagiert-Förderung auch ein Eigenanteil einzubringen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt grundsätzlich erst nach Beendigung des Projekts und nach Eingang und Prüfung der Abrechnungsunterlagen (Erstattungsprinzip). Das heißt, dass die Weiterleitungsempfänger in Vorleistung treten. Es ist jedoch während des Förderzeitraums möglich einen Teilbetrag anzufordern.

Der Antrag wird über die Förderprojektsoftware digital bei der ENGAGEMENT GLOBAL eingereicht.

Für Projekte mit einer beantragten Zuwendung von bis zu 5.000,00 Euro muss der Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn des geplanten Projektes vorliegen.

Projektanträge mit einer beantragten Zuwendung über 5.000,00 Euro müssen spätestens acht Wochen vor dem geplanten Projektbeginn über die Förderprojektsoftware eingereicht werden.

Die Anträge werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Bei Erfassung des Antrags in der Förderprojektsoftware erhalten die Antragstellenden eine Bestätigung sowie eine Projektnummer (Engagiert-Nummer). Die im Antrag angegebene Kontaktperson muss für Rückfragen in der Prüfung erreichbar sein.

Mehr Informationen

Engagement Global – Service für Entwicklungsinitiativen