Antragsberechtigt sind
Vereine
Schulen und deren Fördervereine
Kindergärten und –tagesstätten und deren Fördervereine
Berufskollegs
Hochschulen
Stiftungen
gemeinnützige Gesellschaften
Einrichtungen des öffentlichen Rechts (wie zum Beispiel Museen).
Antragsstellende Institutionen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
Einzelpersonen, lose Zusammenschlüsse ohne nachgewiesene Gemeinnützigkeit und kommerziell arbeitende Einrichtungen können nicht gefördert werden.
Die genauen Voraussetzungen für die Antragsberechtigung finden Sie in den Förderbestimmungen.
Mit Förderzuschüssen von bis zu 2.000 € unterstützt das Aktionsgruppenprogramm (AGP) Engagierte in Schulen und Initiativen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt vertiefen und weiter vermitteln möchten.
Globale Zusammenhänge erschließen sich am besten durch eigenes Erleben. Der Blick auf die Wasserversorgung weltweit bei einem Schulprojekt oder die Gesprächsrunde mit Auszubildenden über Arbeitsschutz und Arbeitsrecht in Indien vermitteln den Lernenden auf lebendige Weise, dass entwicklungspolitische Fragen auch die eigene Lebenswirklichkeit berühren.
Deshalb unterstützt das Förderprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Schulen, Kitas, Aktionsgruppen und ehrenamtliche Initiativen, die sich mit entwicklungspolitischen Themen beschäftigen und bietet finanzielle Förderung für Informationsveranstaltungen, Tagungen, Seminare, Workshops, und vieles andere.
Die Bandbreite der relevanten Themen umfasst allgemeine entwicklungspolitische Schwerpunkte sowie Themen der Einen Welt, Fairer Handel, Fluchtursachen, Friedenspolitik, Menschenrechte, feministische Entwicklungspolitik, Umwelt sowie Arbeits- und Lebensbedingungen im Globalen Süden, um nur einige Bereiche zu nennen. Voraussetzung für eine Förderung durch das AGP ist immer, dass entwicklungspolitische Zusammenhänge im Fokus der Maßnahme stehen. Durch das AGP können Ausgaben für Honorare und Sachmittel sowie Reise- und Verwaltungskosten gefördert werden. Eigenwerbung oder Selbstdarstellung können nicht gefördert werden.
Fördermittel von bis zu 2.000 Euro pro Projekt (Festbetragsfinanzierung) können von demselben Träger bis zu zweimal im Jahr beantragt werden, sofern die Projekte voneinander unabhängig sind. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Projekte vergeben, die noch nicht begonnen wurden. Der Anteil der Eigenfinanzierung beträgt in der Regel 25 Prozent, bei Schulen, Kindergärten und Kitas nur zehn Prozent der beantragten förderfähigen Ausgaben.
Eine Antragstellung ist das gesamte Jahr über möglich. Spätestens sechs Wochen vor Beginn des geplanten Projektes müssen die vollständig ausgefüllten Antragsformulare bei Engagement Global eingereicht werden.
Mehr Informationen
Engagement Global – Service für Entwicklungsinitiativen