NEUSTART KULTUR #takeheart
#TakeHeart
nächste Antragsfristen
Rechercheförderung
01.09.2022
(Entscheidung vsl. Mitte Dezember 2022)
15.01.2023
Wiederaufnahmeförderung
01.09.2022
(Entscheidung vsl. Ende November 2022)
Prozessförderung
15.09.2022
(Entscheidung vsl. Ende Dezember 2022)
Netzwerk- und Strukturförderung
01.10.2022
(Entscheidung vsl. Mitte Dezember 2022)
Residenzförderung
01.11.2022
15.01.2023
Weitere Infos zu #takeheart hier auf der Website bei den Förderprogrammen: https://kulturberatung-hessen.de/foerderprogramme/neustart-kultur-takeheart
Sonderprogramm NEUSTART KULTUR "Soziokultur 1" wird fortgesetzt:
Das Sonderprogramm NEUSTART KULTUR Soziokultur 1 wird bis Mitte 2023 verlängert.
Prozesse statt Projekte: Es werden Entwicklungsprozesse zur Stabilisierung unterstützt.
Allerdings: Keine Projektförderung im 1. Halbjahr 2023. Die Allgemeine Projektförderung mit der Antragsfrist 02. November 2022 wird ausgesetzt.
NEUSTART KULTUR "back to stage" kommt wieder:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat dem Deutschen Bühnenverein im Rahmen der Weiterentwicklung von Neustart Kultur noch einmal fünf Millionen Euro zugesichert. Nachdem mit dem Programm „back to stage" bereits erfolgreich drohende Insolvenzen insbesondere von kleineren Theatern abgewendet werden konnten, sollen nun mit der Neuauflage die Folgen der Corona-Pandemie weiter abgemildert werden.
Das Programm Neustart Kultur „back to stage" der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien rückt seit 2020 Theater in den Fokus, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, trotz der Pandemie weiterzuarbeiten und Künstler:innen und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.
Die Antragstellung wird ab Oktober 2022 möglich sein; ausführliche Informationen zur Fortsetzung des Programms wird der Bühnenverein zeitnah zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen zu NEUSTART KULTUR veröffentlichen wir sobald sie uns vorliegen.