Die Projektförderung Landmusik unterstützt Unternehmungen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region stärken. Projekte können anteilig bis zu 75% mit einem Förderbetrag von mindestens 2.000 bis maximal 10.000 € gefördert werden. Dieses Förderformat richtet sich an Profis und Laien gleichermaßen. Antragsberechtigt sind:
Initiativen von engagierten Bürger*innen und/oder Einzelpersonen
Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.)
Kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen unabhängig von der Rechtsform
Die geförderten Projekte müssen an einem konkreten Ort im ländlichen Raum stattfinden.
Alle Informationen über das Programm finden Sie hier.