Aktuelles Vorschau Bild

05.05.2025

Geplante GEMA-Reform: Veränderungen in der Kulturförderung
Im Mai wird auf der GEMA-Mitgliederversammlung über eine grundlegende Reform der Kulturförderung entschieden. Ziel ist es, die Förderung an die heutigen Gegebenheiten des Musikschaffens anzupassen und für mehr Chancengleichheit und musikalische Vielfalt zu sorgen.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Abschaffung der Unterscheidung zwischen „Ernster Musik“ (E-Musik) und „Unterhaltungsmusik“ (U-Musik). Stattdessen sollen Fördermittel künftig genreübergreifend verteilt werden, um der heutigen Vielfalt in der Musikszene gerecht zu werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der „dynamischen Fokus-Kulturförderung“ und der „Leuchtturmförderung“, bei denen eine größere Transparenz und Offenheit für alle Musikschaffenden angestrebt wird. Diese Anpassungen sollen den veränderten Anforderungen und Herausforderungen in der Musikbranche gerecht werden, z. B. durch den Wegfall klassischer Erlösmodelle und steigende Kosten im Veranstaltungsbereich.
Mehr unter https://www.gema.de/de/musikurheber/tantiemen/reform-kulturfoerderung