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17.11.2025

Am 17. November 2025 startet die Ausschreibung für den dritten Amateurmusikfonds. Unter dem Motto „Teilhabe leben, Vielfalt stärken“ können sich Musikensembles und Organisationen bis zum 02. Februar 2026 mit kreativen Projekten auf eine Förderung durch den Amateurmusikfonds 3 bewerben. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester bietet Interessierten umfangreiche Informationen und Beratungsformate.

Förderrichtlinien

Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik.

  • Förderhöhe: Je nach Reichweite – lokale Projekte 2.500-8.000 Euro, überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen 10.000-40.000 Euro

  • Antragsfrist: 02. Februar 2026

  • Projektlaufzeit: ab 01. Juni 2026 und bis maximal 30. September 2027

Eine unabhängige, fachkundige Jury entscheidet über die Förderung der Projekte. Projektanträge gelten dann als besonders förderfähig, wenn sie sich innovativ von der alltäglichen Arbeit abheben oder neue Wege gehen, um sich zukunftssicher aufzustellen.

Inhalte

Gefördert werden Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Schwerpunkte sind dabei Nachwuchsgewinnung und -förderung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, Ensemble-Neugründung sowie genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte.

Der Amateurmusikfonds besteht seit 2022 und schließt seitdem in der Kulturförderung die Lücke zu den bestehenden Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik vorher explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres Immateriellen Kulturerbes.

Beratung und Antragstellung

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester ruft alle Förderberechtigten auf, Projekte zu entwickeln und bei Fragen frühzeitig die Beratungsangebote des Verbands zu nutzen: