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Die Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung will mit Blick auf ihren Satzungszweck der Erforschung des politischen Exils auf unterschiedlichen Ebenen Impulse geben.

Berücksichtigt werden können Förderanträge, die sich über konkrete Formen der politischen Opposition hinaus auch mit Formen literarischer und künstlerischer Auseinandersetzung mit NS-Herrschaft, Totalitarismus, Ausgrenzung und Exil beschäftigen.

Insofern sich die Erinnerung an Nationalsozialismus und Exil zunehmend mit der Frage nach dem Umgang mit anderen Exilen, nicht zuletzt mit Fluchtgeschichten in der Gegenwart, verbindet, ermöglicht das Förderkonzept in Einzelfällen auch eine Öffnung auf andere historische Epochen und Phänomene, um eine größere zeitliche Perspektive zur Einordnung des Exils während der NS-Herrschaft zu eröffnen.

Projekte, die zur Entwicklung und Reflexion neuerer Forschungsperspektiven in der Exilforschung beitragen, innovative Fragestellungen entwickeln, neue Methoden erproben und auf diese Weise der Erforschung des Exils während der NS-Zeit Impulse geben, finden ebenfalls Berücksichtigung.

Die Antragsteller werden gebeten, in den Begleitschreiben zu den Anträgen diese Potenziale deutlich zu machen.

Die Stiftung vergibt Forschungsaufträge, veranstaltet Vorträge und Tagungen, gibt die „Schriften der Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung“ heraus und unterstützt auf Antrag Forschungsvorhaben und Dissertationen durch Beihilfen.

Die Förderung von Forschungsvorhaben erfolgt in der Regel durch Beihilfen zur Drucklegung wissenschaftlicher Monographien, Sammelwerke, Editionen und von Hilfsmitteln der Forschung (Anlage A), Beihilfen für Archivreisen und Sachausgaben im Rahmen wissenschaftlicher Forschung (Anlage B), Beihilfen für die Durchführung von und die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen (Anlage C).

Anträge auf Förderung sind an die Geschäftsstelle der Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung, Kehrwieder 12, 20457 Hamburg, zu richten. Der Stiftungsvorstand entscheidet unter Beziehung einer gutachterlichen Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats.

Anträge sollten bis zum 1. März eines Jahres (für die Frühjahrssitzung des Beirats) bzw. bis zum 1. September (für dessen Herbstsitzung) der Geschäftsstelle elektronisch per Mail zugesandt werden. Der Email sind folgende Unterlagen im PDF-Format hinzuzufügen: ein unterschriebener Förderantrag sowie weitere förderrelevante Unterlagen (siehe Förderbedingungen).

Anträge sollten bis zum 1. März eines Jahres (für die Frühjahrssitzung des Beirats) bzw. bis zum 1. September (für dessen Herbstsitzung) der Geschäftsstelle elektronisch per Mail zugesandt werden

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