Gefördert werden eingetragene, als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und sonstige dem Gemeinwohl dienende Institutionen, die in Dieburg ansässig sind und einen kommunalen Bezug zu Dieburg haben. Eine Bezuschussung kann nur erfahren, wer durch die Stadt als förderungswürdig anerkannt und bei der Stadt Dieburg registriert ist. Von der Bezuschussung ausgenommen sind Vereine, deren Vereinszweck ausschließlich wirtschaftlicher Art ist.
Ziel ist es, einen wirksamen Beitrag zur Förderung sozialer, kultureller und sportlicher Belange zu leisten. Folgende Zuschüsse können beantragt werden:
laufende jährliche Bezuschussung
Fort- und Weiterbildung
Zuschüsse für Bau, Erweiterung und größere Instandsetzungen von vereinseigenen Anlagen
Zuschüsse für langlebige Sport- und Vereinsgeräte
überörtliche Veranstaltungen
Jugendfreizeiten
Zuschüsse zu Besuchen und Veranstaltungen mit Partnerstädten
Zuschüsse zu anderen internationalen Begegnungen
Zuschuss bei aktiver Teilnahme von Mitgliedern einheimischer Vereine an überregionalen Meisterschaften
Studienfahrten, Ausflüge und Schullandheimaufenthalte
Zuschüsse zu Veranstaltungen in der Römerhalle Dieburg
Sonstige Aufwendungen
Mehr Informationen zu den einzelnen Möglichkeiten der Bezuschussung finden Sie in den Förderrichtlinien auf der Website des Kulturmagistrats.
Der Antrag muss jährlich erneut gestellt werden und bis spätestens 31.03. des laufenden Jahres dem Sport- und Kulturamt schriftlich vorliegen.
Mehr Informationen
Stadt Dieburg
Kultur- und Vereinsangelegenheiten, Städtepartnerschaften