Sparte

Musik
Komposition

Veranstaltungstyp

Kinder- & Jugendprogramme
Projekte
Stipendium

Antragstellende

Komponist:innen
Musiker:innen

Die Ulrich-Spörel-Stiftung fördert Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr die sich überdurchschnittlich für Musik interessieren und die in Wiesbaden und Umgebung (Hessen) wohnen. Die Förderung gilt für alle Sparten von Klassik bis Rock-Pop-Jazz.

  • Instrumentalisten/innen (Tast-, Blas-, Streich-, Zupf- oder Schlaginstrument)

  • Sänger/innen (alle Genres)

  • Komponisten/innen

Folgende Voraussetzungen solltest du erfüllen:

  • Du engagierst dich mit großer Ernsthaftigkeit in deiner musikalischen Ausbildung

  • Du belegst Dein Talent

    • durch das fachpädagogische Gutachten deiner Lehrkraft

    • durch beigefügte Ton-/Bildaufnahmen

    • Konzertauftritte / Auszeichnungen / Preise

  • Deine Eltern erklären sich – sofern du das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hast – mit der Förderung durch die Ulrich-Spörel-Stiftung einverstanden.

Folgende Förderzwecke stehen im Mittelpunkt:

  • Unterricht, Kurse, Seminare, Wettbewerbsteilnahme

  • Leih- und Mietgebühren von Instrumenten

  • Individuelle musikalische Projekte

Weiterhin gelten folgende Bedingungen:

  • Die Zuwendung der Stiftung darf ausschließlich zum Erreichen des Förderzwecks fließen.

  • Du verpflichtest dich, offenzulegen, ob und in welcher Höhe du weitere Drittmittel zum Erreichen des Förderzwecks erhältst.

  • Anträge für Projekte (Veranstaltungen, Konzerte etc.) müssen mindestens 6 Monate vor dem Durchführungstermin eingereicht werden.

Du verpflichtest dich dazu,

  • die Zuwendung durch die Ulrich-Spörel-Stiftung zurückzuzahlen, wenn du die Projekt-Realisierung nicht nachweisen kannst.

  • die Förderung durch die Ulrich-Spörel-Stiftung in deinem Lebenslauf zu erwähnen.

Außerdem verpflichtest du dich

  • bei Projekten im Vorfeld einen Kosten-Finanz-Plan und nach Abschluss des Projekts einen Abschlussbericht vorzulegen.

  • bei Werbemitteln, wie Plakaten, Flyern und Programmen zum Projekt/zur Veranstaltung, bei der Anmoderation oder ggf. im Internet auf die Förderung durch die Ulrich-Spörel-Stiftung hinzuweisen.

Anschaffungen von Instrumenten werden nicht unterstützt. Investitionszuschüsse an Trägereinrichtungen, Vereine und Kirchen werden nicht gewährt. Allgemeine Vereins – oder Projektarbeit wird nicht gefördert, auch werden keine Zuschüsse zu laufenden Personal – oder Mietkosten gegeben. Bei Kooperationsprojekten zwischen der Stiftung und Veranstaltern/Trägereinrichtungen werden nur die Personal-Nettokosten bezuschusst. Musikstudierende werden von der Spörel-Stiftung nicht gefördert.

Die Antragsformulare für die Einzel- und die Projektförderung können auf der Homepage der Stiftung heruntergeladen werden. In den turnusmäßigen Vorstandssitzungen wird zeitnah über die Anträge entschieden.

Bei Einzelförderungen und Projektförderungen beträgt die Fördersumme maximal 2.000 Euro für die Dauer eines Jahres. Folgeanträge können frühestens nach 12 Monaten gestellt werden. Bei Projektförderungen werden maximal 80 % der Gesamtkosten getragen.

Mehr Informationen

Ulrich-Spörel-Stiftung