Die UBS Kulturstiftung unterstützt professionelle Kunstschaffende, die in der Schweizer Kunstszene verankert sind und eine regelmässige Ausstellungstätigkeit an anerkannten Kunstorten von überregionaler Ausstrahlung aufweisen. Die Stiftung kann zudem Schweizer Kunstmuseen beim Ankauf von Kunstwerken für ihre Sammlung unterstützen.
Gefördert wird:
Das aktuelle Schaffen von Künstlerinnen und Künstlern mit überregionaler Bedeutung mittels Förder- und Anerkennungsbeiträgen
Schweizer Kunstmuseen beim Ankauf von Werken mit grosser künstlerischer Qualität und kunsthistorischer Bedeutung von Schweizer Kunstschaffenden
Nicht gefördert wird:
Kunstschaffende ohne Schweizer Nationalität oder ständigem Wohnsitz in der Schweiz
Kunstschaffende oder Museen, die in den letzten fünf Jahren einen Beitrag der UBS Kulturstiftung erhalten haben
Kunstschaffende, die in den letzten zwei Jahren eine Absage von der UBS Kulturstiftung erhalten haben
Entwicklung und Umsetzung von Projekten, Werken, Ausstellungen oder Veranstaltungen
Publikationen oder Forschungsprojekte
Künstlerinnen und Künstler in Ausbildung sowie Stipendienanträge
Die Einreichung von Anträgen und deren Vorprüfung durch die Geschäftsstelle erfolgen laufend. Über die den Förderkriterien entsprechenden Anträge entscheidet der Stiftungsrat an der zweimal jährlich stattfindenden Stiftungsratssitzung im zweiten und vierten Quartal. Diesen Sitzungen geht jeweils eine Bearbeitungszeit von rund 3 Monaten voraus.
Mehr Informationen
UBS Kulturstiftung