Unterstützt werden renommierte Festivals und neue Konzertprogramme von professionellen Ensembles und Orchestern, die mindestens eine Ur- oder Schweizer Erstaufführung eines Werks eines/einer Schweizer Komponisten/in beinhalten.
Die UBS Kulturstiftung fördert die Komposition und die Uraufführung neuer Werke von Schweizer Komponistinnen und Komponisten im Bereich der Neuen Musik. Unterstützt werden renommierte Festivals und neue Konzertprogramme von professionellen Ensembles und Orchestern, die mindestens eine Ur- oder Schweizer Erstaufführung eines Werks eines/einer Schweizer Komponisten/in beinhalten.
Was wir nicht fördern
Nicht-Schweizer Ensembles oder Orchester sowie Komponisten/innen ohne Schweizer Nationalität oder Schweizer Wohnsitz
Komponisten/innen, Festivals, Orchester oder Ensembles, die in den letzten drei Jahren einen Beitrag der UBS Kulturstiftung erhalten haben
Musikschaffende in Ausbildung und Projekte im Kontext von Aus- und Weiterbildung
Die Anschaffung von Instrumenten, die Produktion von Tonträgern oder die Edition musikalischer Werke
Die Einreichung von Anträgen und deren Vorprüfung durch die Geschäftsstelle erfolgen laufend. Über die den Förderkriterien entsprechenden Anträge entscheidet der Stiftungsrat an der zweimal jährlich stattfindenden Stiftungsratssitzung im zweiten und vierten Quartal. Diesen Sitzungen geht jeweils eine Bearbeitungszeit von rund 3 Monaten voraus.
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