Sparte

Film

Veranstaltungstyp

Finanzen

Antragstellende

Filmschaffende

Antragsberechtigt sind: Kunst- oder Kulturschaffende, Absolvent:innen, Freiberufler:innen/Gesellschaften Freier Berufe, gewerbliche Unternehmen/Selbstständige

Der Förderbereich Talentfilm umfasst den ersten und zweiten Langfilm (Kinofilm) oder Kurzfilm eines/einer Nachwuchsregisseur:in oder das erste und zweite Drehbuch eines Nachwuchsautors oder einer Nachwuchsautorin nach Abschluss der beruflichen Ausbildung. Des Weiteren sind die Voraussetzungen folgende: 

  • besondere künstlerische Qualität

  • eine Auswertung im Kino ist zu erwarten

  • bei Antragstellung wurde mit der Realisierung noch nicht begonnen

  • Gesamtherstellungskosten unter 1,5 Mio. € (Langfilme)

Förderkriterien

Das Kuratorium fördert auf folgenden Stufen:

  • Drehbuch

  • Projektentwicklung

Bedingungen für eine Förderung sind, dass das Projekt einen Film von besonderer künstlerischer Qualität sowie eine Auswertung im Kino erwarten lässt und bei Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Das Kuratorium fördert Langfilme (Gesamtherstellungskosten unter 1,5 Mio. €) ebenso wie Kurzfilme, fiktionale ebenso wie Dokumentarfilme. Antragsberechtigte sind:

  • Im Falle von Drehbuchförderung: der oder die Autor:in

  • Im Falle von Projektentwicklungsförderung: der oder die Produzent:in

Der oder die antragstellende Produzent:in bzw. Autor:in müssen ihren Unternehmens- bzw. Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Tätigkeitsmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Autor:innen oder Regisseur:innen, deren Berufsausbildung/Studium noch nicht abgeschlossen ist, können grundsätzlich keine Förderung erhalten. Sie müssen erkennen lassen, dass die zu fördernde Maßnahme Bestandteil ihrer filmischen Berufsausübung ist. Wie lange Studium/Berufsausbildung zurückliegen, ist dabei nicht relevant, solange es sich um den ersten oder zweiten Film/Drehbuch handelt. Es können sich auch Quereinsteiger:innen bewerben. Ein Studienabschluss ist keine zwingende Voraussetzung.

Die möglichen Fördersummen im Bereich Talentfilm betragen:

  • bei Drehbuchförderung (Zuschuss): bis zu 15.000 €

  • bei Projektentwicklungsförderung (bedingt rückzahlbar zinsloses Darlehen): bis zu 50.000 €

Es wird empfohlen, in jedem Fall vor der Antragstellung ein Informationsgespräch am Telefon oder vor Ort wahrzunehmen. Die persönliche Beratung ist aber freiwillig und führt nicht zwangsläufig zu einem positiven Förderbescheid.

Die Antragsunterlagen einschließlich der Antragsformulare müssen in jeweils vier Exemplaren geheftet (keine Spiralbindung) und in deutscher Sprache per Post eingesendet werden. Zusätzlich sende bitte sämtliche Unterlagen per E-Mail an die Geschäftsstelle mit dem Projekttitel sowie der Förderart als Betreff. Bitte das Drehbuch/Treatment von den restlichen Antragsunterlagen trennen und zwei kopierbare (kein Scan) PDF-Dateien senden: 

  • Antrag inkl. Anhängen: [TITEL]Antrag[FÖRDERART].pdf

  • Drehbuch, Treatment oder Projektbeschreibung: [TITEL]Drehbuch/Treatment/Projektskizze[FÖRDERART].pdf

  • Referenz-Link mit ggf. Passwort

Im Förderbereich Talentfilm ist es besonders wichtig, dass aus der vollständigen Filmografie (keine Auswahl) ersichtlich ist, welche Filme im Rahmen deiner Hochschulausbildung entstanden sind, in welcher Funktion du an einem Projekt mitgearbeitet hast, welche Projekte auf Festivals oder im Kino ausgewertet wurden oder ob du für ein Projekt Fördergelder oder Preisgelder erhalten hast.

Mehr Informationen

Kuratorium junger deutscher Film

Julia Kania