Sparte

Bildende Kunst
Museum

Veranstaltungstyp

Finanzen

Antragstellende

Bildende Künstler:innen

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die seit mindestens fünf Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende: Künstler:innen tätig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die im Bewilligungszeitraum nicht immatrikuliert sind. Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 10%.

Bitte beachten Sie die Vergaberichtlinien (PDF) und die FAQs (PDF).

Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Publikation unterstützt Künstler:innen in ihrer Aufgabe, ihre künstlerischen Ideen und Arbeiten zu veröffentlichen, um für ihre Kunst zu werben und deren Botschaft zu verbreiten.

Die Förderung umfasst max. 18.000 Euro, mind. 10% Eigenanteil.

Die Antragsfrist erfahren Sie auf der Website des KUNSTFONDS.

Förderanträge können ausschließlich digital im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de gestellt werden.

Einzureichen sind:

  • Angaben zur antragstellenden Person bzw. bei Künstler:innen-Duos zu den antragstellenden Personen (Name, Adresse, Kontaktdaten) sowie bei Künstler:innen-Duos eine GbR-Vereinbarung mit Vertretungsberechtigung,

  • Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland (z. B. Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung),

  • künstlerischer Lebenslauf (Ausbildung, Ausstellungen, künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten der letzten 10 Jahre),

  • Beschreibung des Projektvorhabens einschließlich der Projektziele sowie ein Zeitplan der Projektumsetzung,

  • Bildmaterial (JPG) der künstlerischen Arbeit und ein Projekt-Dossier (PDF)

  • Ausgeglichener Kostenaufstellung und Finanzierungsplan.

Mehr Informationen

Stiftung Kunstfonds

Marion Eisele (Projektleitung)