Stipendien können satzungsgemäß ausschließlich an jüdische Frauen vergeben werden. Eine Mitgliedschaft in der Jüdischen Gemeinde ist nicht Bedingung. Die Stipendiatinnen müssen ihren Wohn- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland haben. Ausnahmen sind nicht möglich.
Die Stiftung ZURÜCKGEBEN vergibt jährlich Fördermittel für Projekte jüdischer Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen, die in Deutschland leben und arbeiten. Sie fördert in den unterschiedlichsten Bereichen wie Film, Literatur (z.B. Romane, Gedichtsammlungen, Sachbücher, Biographien), Tanz und Theater, bildende Kunst (z.B. Ausstellungen), Wissenschaft (z.B. Forschungsvorhaben, universitäre Abschlussarbeiten). Eine Förderung ist altersunabhängig möglich.
In den vergangenen Jahren betrugen die Einzelförderungen zwischen 500 Euro und 11.000 Euro.
Die Laufzeit der Stipendien beträgt jeweils ein Jahr, wobei es keine Beschränkung für bestimmte Ausgabenarten (z.B. Honorare, Materialkosten, Mieten, Übersetzungen, Druckkosten, etc.) seitens der Stiftung gibt.
Bereits begonnene Projekte können gefördert werden.
Da die Stiftung ZURÜCKGEBEN nicht in allen Fällen die beantragte Fördersumme in voller Höhe bewilligen und oftmals nur eine Anschubfinanzierung leisten kann, sind Antragstellungen bei weiteren Institutionen daher ausdrücklich erlaubt.
Die Auswahl der Geförderten wird von einer Jury getroffen, die sich aus jüdischen Frauen zusammensetzt.
Geförderte Projekte bisher: Welche Projekte wir unter anderem gefördert haben - Stiftung Zurückgeben (stiftung-zurueckgeben.de)
Stipendien werden einmal im Jahr vergeben. Ausschreibung und Bewerbungszeitraum finden Sie hier.
Die Bewerbungsfrist für das Förderjahr 2024 ist abgelaufen. Die Stipendiatinnen wurden zum Ende des Jahres 2023 benachrichtigt. Der Bewerbungszeitraum für 2025 wird im Frühjahr 2024 bekannt gegeben. Bewerbungen außerhalb unserer Ausschreibungsperiode werden nicht berücksichtigt.
Mehr Informationen