Bewerbungsvoraussetzung für eine individuelle Transition-Förderung ist eine persönliche Transition-Beratung durch die Stiftung TANZ (telefonisch, persönlich oder per E-Mail) oder die Teilnahme an einem Transition-Workshop.
Einen Antrag stellen können alle professionellen Tänzer*innen, die eine mind. 7-jährige Berufstätigkeit als festangestellte oder freischaffende Tänzer*innen nachweisen können. Davon müssen mind. 5 Jahre Berufstätigkeit in Deutschland nachgewiesen werden. Nicht EU- oder Schengen- Bürger*innen benötigen eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
Die Stiftung TANZ vergibt Stipendien an Tanzschaffende im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere. An drei Terminen pro Jahr kann ein Antrag auf eine einmalige Förderung für z.B: Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung gestellt werden.
Unterstützung und Stipendien können für folgende Anträge vergeben werden:
Kursgebühren für Weiterbildung, Studiengebühren, Lehrmaterial
Fahrtkosten für Weiterbildungsmaßnahmen, für Reha Maßnahmen*
Unterbringungskosten bei Weiterbildungsmaßnahmen, für notwendige Reha-Maßnahmen*
Existenzgründung : notwendige Anschaffungen
Unterstützung für notwendige medizinische Maßnahmen*
Kinderbetreuungskosten bei sozialer Bedürftigkeit
*wenn die Kosten nachweislich nicht von der Kranken-, Unfallkasse oder Rentenversicherung übernommen werden
Anträge jeweils zum 30. März, 30. Juni oder 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres zu stellen.
Mehr Informationen
Stiftung TANZ - Transition Zentrum Deutschland