Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die seit mindestens fünf Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die im Bewilligungszeitraum nicht immatrikuliert sind. Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 10%.
Bitte beachten Sie die Vergaberichtlinien (PDF) und die FAQs (PDF).
Das Förderprogramm KUNSTFONDS_SoloProjekt will innovative künstlerische Prozesse und Produktionen einzelner freischaffender bildender Künstler:innen unterstützen, sofern diese von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind.
Die aktuelle Antragsfrist erfahren Sie auf der Website des KUNSTFONDS.
Für Rückfragen wenden Sie sich an: antrag@kunstfonds.de
Förderanträge können ausschließlich digital im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de gestellt werden.
Einzureichen sind:
Angaben zur antragstellenden Person bzw. bei Künstler:innen-Duos zu den antragstellenden Personen (Name, Adresse, Kontaktdaten) sowie bei Künstler:innen-Duos eine GbR-Vereinbarung mit Vertretungsberechtigung,
Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland (z. B. Personalausweis mit Meldeadresse oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung),
künstlerischer Lebenslauf (Ausbildung, Ausstellungen, künstlerisch-freischaffende Tätigkeiten der letzten 10 Jahre),
Beschreibung des Projektvorhabens einschließlich der Projektziele sowie ein Zeitplan der Projektumsetzung,
Bildmaterial (JPG) der künstlerischen Arbeit und ein Projekt-Dossier (PDF)
Mehr Informationen
Stiftung Kunstfonds
Marion Eisele (Projektleitung)