Sparte

Museum
Bildende Kunst
Kulturvermittlung

Veranstaltungstyp

Ausstellung
Kulturelle Bildung
Tagung

Antragstellende

Bildende Künstler:innen
Pädagog:innen & Kulturvermittler:innen
Museen
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Veranstalter:innen

kunstvermittelnde Akteur:innen

Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Organisationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst in Deutschland mit überregionaler Wirkung, die seit mindestens 01.01.2021 an einem festen Standort bildende Kunst ausstellen, vermitteln oder Veranstaltungen zum künstlerischen Diskurs führen. Dies sind z. B. Kunst- und Atelierhäuser, Produzent:innengalerien, Kunstvereine und freie Kunstorte.

Ferner antragsberechtigt sind nicht-ortsfeste Kollektive bildender Künstler:innen und Kunstakteur:innen sowie soloselbständige Kurator:innen, die an wechselnden öffentlichen und überregional wirkenden Orten in Deutschland ausstellen, vermitteln oder Veranstaltungen unternehmen.

Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, freie Gruppen bzw. Kollektive nur bei vorliegender GbR-Vereinbarung.

Alle Antragsteller:innen müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten und in der Lage sein, die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel nachzuweisen.

Das Programm KUNSTFONDS_Plattformen fördert Einrichtungen und Orte, die zeitgenössische bildende Kunst präsentieren, vermitteln und somit am aktuellen Diskurs teilnehmen. Darüber hinaus werden experimentell-innovative Konzepte von Kollektiven und soloselbständigen Kurator:innen unterstützt, welche an analogen/physischen Orten/Plattformen stattfinden.

Gefördert werden umfassende, auch mehrmonatig konzipierte Projektvorhaben, die z.B. Ausstellungen, Symposien, Konferenzen oder alternative Formate beinhalten.

Die beim Kunstfonds beantragte Fördersumme soll mindestens 50% der Gesamtprojektkosten betragen. Gesamtprojektkosten sind alle projektbezogenen Kosten einschließlich eventueller im Bewilligungszeitraum anteiliger laufender Kosten einer Einrichtung. Insgesamt dürfen die Gesamtprojektkosten 160.000 Euro nicht übersteigen. 

Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 20%.

Bitte beachten Sie die Vergaberichtlinien (PDF) und die FAQs (PDF).

Die Antragsfrist erfahren Sie auf der Website des KUNSTFONDS.

Anträge auf Förderung können ausschließlich digital im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de gestellt werden.

Einzureichen sind in deutscher Sprache:

  • Angaben zur antragstellenden Plattform, bei natürlichen Personen bzw. nicht als juristische Person organisierten Kollektiven ist eine GbR-Vereinbarung mit Vertretungsberechtigung erforderlich,

  • Beschreibung des Projektvorhabens einschließlich der Projektziele und ein Zeitplan der Projektumsetzung,

  • Bildmaterial zum Projekt (JPG) und ein Projekt-Dossier mit Bildmaterial zu den mitwirkenden Künstler:innen und deren Werk (PDF),

  • Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan.

Mehr Informationen

Stiftung Kunstfonds

Marion Eisele (Projektleitung)