Sparte

Inklusion
interkulturell
Kulturvermittlung
politische Bildung
Partizipation

Veranstaltungstyp

Kulturelle Bildung
Projekte
Kinder- & Jugendprogramme

Antragstellende

Pädagog:innen & Kulturvermittler:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Bibliotheken
Kinobetreiber
Museen

Die geförderten Projekte, Organisationen und Einrichtungen sollen einen Bezug zur Stadt Melsungen und Umgebung haben bzw. einen Beitrag zum Gemeinwohl der dort lebenden Menschen leisten. Im Einzelfall kann der Stiftungszweck auch überregional oder international gefördert werden.

Themenschwerpunkte:

  • Bildung

  • Gesundheit

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • Integration und Inklusion

Berücksichtigt werden Vorhaben, mit denen Projekte in Melsunger Einrichtungen und Vereinen gefördert werden.

Zuwendungen können nur für Projekte gewährt werden, die den Stiftungszweck erfüllen:

  • Maßnahmen zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen

  • Bedarfsgerechte Angebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • Generationen übergreifende Projekte

Die Mittel dürfen nur für den beantragten Zweck verwendet werden.

Zuwendungen werden nicht gewährt für Maßnahmen:

  • die kommerziellen Zwecken dienen

  • die aus eigenen Mitteln der Verbände und Vereine zu bestreiten sind

  • die nicht dem erklärten Stiftungszweck dienen.

Beachten Sie, dass die Zuwendung eine Zusatzförderung darstellt. Bitte benutzen Sie die Unterlagen des Fördervereins. Unentbehrlich ist dabei der Finanzierungsplan. Bitte reichen Sie den Abschlussbericht zeitnah zum Projektende ein.

Der Abgabeschluss für die Anträge ist jeweils der 31.01. des Förderjahres. Sie können die Anträge mit beigelegtem Finanzierungsplan per Post schicken, im Rathaus oder im Kinder- und Familienbüro abgeben, wo sie einen Eingangsstempel erhalten. Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Über die Vergabe der Mittel wird Anfang März beraten.

Abrechnungen und Abschlussberichte über die geförderten Projekte reichen Sie bitte zeitnah nach Projektende, spätestens bitte zum Ende des Förderjahres im Kinder- und Familienbüro ein.

Weitere Auskünfte erteilt die Kinder- und Familienbeauftragte der Stadt Melsungen.

Ein Formular für den Förderantrag finden Sie auf der Website der Stiftung.

Mehr Informationen

Stiftung kinder- und familienfreundliches Melsungen

Karin Plötz-Hesse