Sparte

Film
Bildende Kunst
Literatur
Museum
Musik
Performance
Tanz
Theater

Veranstaltungstyp

Kulturelle Bildung
Projekte

Antragstellende

Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Kommunen (Dorf, Stadt o. Ä.)

Die Stiftung fördert grundsätzlich nur Projekte von Körperschaften des Öffentlichen Rechts und von als steuerbegünstigt anerkannten Körperschaften im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes durch Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln (§ 58 der Abgabenordnung) bei der Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken im Umfeld des Flughafens Frankfurt/Main und führt eigene Maßnahmen durch, die der Verwirklichung des Stiftungszweckes gem. der Förderrichtlinien dienen.

KULTUR / ERHALT DES GEDÄCHTNISSES UND DER SCHÄTZE DER REGION

Projekte, die einerseits dem Erhalt der vorhandenen und tradierten Kulturlandschaft dienen, andererseits bedrohte oder sich zurückbildende kulturelle Eigenheiten nicht nur im geografischen, sondern auch im Bereich unterschiedlicher kultureller Identitäten abbilden. Dies kann auch in der Darstellung des Spannungsverhältnisses zwischen moderner Technik einerseits und historischen, aber bewährten handwerklichen und naturwissenschaftlichen Traditionen erreicht werden.

Die Stiftung fördert zeitlich befristet. Mittel werden grundsätzlich für nicht mehr als drei Jahre vergeben. Nach einer erfolgreichen Evaluation besteht die Möglichkeit, in der Regel die Förderung für ein Jahr zu verlängern.

Der Antragsteller reicht der Stiftung zunächst eine schriftliche Voranfrage im Umfang von möglichst nicht mehr als zwei Seiten ein, auf denen die Projektidee und ihre Finanzierung zusammengefasst sind. Die Stiftung teilt anschließend mit, ob das Vorhaben konkretisiert werden soll.

Für die dann folgende Antragstellung ist neben dem Antragsschreiben inklusive Kosten- und Finanzierungsplan eine ausführliche Projektbeschreibung und gegebenenfalls ein Freistellungsbescheid bzw. die vorläufige Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde oder ein Nachweis über den rechtlichen Status des Antragstellers einzureichen.

Jeder Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Angaben zum Antragsteller

  2. Hintergrund und Gegenstand des Projektes

  3. Projektziele und –inhalte nebst Zielgruppe

  4. Angaben über Erfahrungen des Antragstellers auf dem betreffenden Gebiet (eigene Vorarbeiten, Erfahrungsstand, Referenzprojekte)

  5. Bezug zu den Förderkriterien der Stiftung (Förderung des wissenschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereichs sowie des Natur- und Umweltschutzes einschließlich des Lärmschutzes, der Landschaftspflege, des Sports, der Heimatpflege und der Heimatkunde)

  6. Projektaufbau und –ablauf bzw. Zeitplan

  7. Kosten- und Finanzierungsplan

  8. Angaben zur Folgefinanzierung

  9. Anerkennung der Richtlinie für Förderanträge Dritter

Den Förderantrag können Sie hier stellen.

Die Stiftung beteiligt sich an den Vorhaben mit bis zu zwei Dritteln des förderfähigen Betrages im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung und erwartet, dass sich weitere Partner im Rahmen einer Teilfinanzierung an der beantragten Finanzierung beteiligen. Die von der Stiftung gewährte Fördersumme soll nicht unter 10.000 Euro liegen. Der Antragsteller muss gewährleisten, dass bei einer Förderung durch die Stiftung andere Mittelgeber nicht veranlasst werden, ihre Zuwendungen zu kürzen. Sollten sich nach Antragstellung Projektinhalte und Projektziele wesentlich verändern, etwa weil die Fördermittel nicht ausreichen, ist die Stiftung berechtigt, ihre Mittelzusage zu widerrufen und die Fördermittel ganz oder teilweise zurückzufordern.

Mehr Informationen

Stiftung Frankfurt Flughafen/Main

Jutta Nothacker Geschäftsführerin