Gefördert werden können Projekte von Organisationen und Gruppen, öffentliche und privat organisierte Einrichtungen, die gemeinnützig und ohne Gewinn arbeiten, und bei denen Kunstvermittlung als künstlerische und kunstpädagogische Arbeit im Zentrum des gemeinnützigen Engagements stehen, oder die beispielhaft für den Bestand und die Entwicklung kunstvermittelnder Arbeit eintreten.
Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik, Neue Medien, zeitgenössischer Tanz und Performance. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen.
Die zu fördernden Projekte müssen eine inhaltlich und pädagogisch begründete Planung erkennen lassen und ein verlässliches Finanzierungskonzept vorweisen.
Unterstützt werden können auch Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der inhaltlichen und methodischen Forschung zur Kunstvermittlung.
Zielgruppen der Kunstvermittlung können Kinder und Jugendliche sein, Erwachsene und Senioren, Familien und Randgruppen (Inklusion). Die Projekte können von einem sozial integrativen Bestreben getragen sein, das heißt Menschen aus sozial schwachen und bildungsfernen Schichten einbeziehen.
Antragstellung vorzugsweise über das Bewerbungsformular oder per E-Mail an: info@stiftung-erlebnis-kunst.de
Die Stiftung beantwortet Fragen zur Antragstellung vorab per Mail: info@stiftung-erlebnis-kunst.de
Sie stellen Ihren Antrag auf finanzielle Unterstützung Ihres Kunstvermittlungsprojektes
vor dem 1. April oder
vor dem 1. Oktober des Jahres
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