Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine, Einrichtungen und Kommunen. Voraussetzung für die Förderung durch die Stiftung der Sparkasse Hanau ist, dass der gemeinnützige Zweck des Freistellungsbescheids mindestens einem Stiftungszweck der Stiftung entspricht. Diese sind Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Heimatgedanke, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung.
Als Stiftung der Sparkasse Hanau fördern wir regional. Unser Fördergebiet beschränkt sich auf den Altkreis Hanau und umfasst die Städte Bruchköbel, Hanau, Langenselbold, Maintal, Erlensee und Nidderau sowie die Gemeinden Großkrotzenburg, Hammersbach, Neuberg, Niederdorfelden, Rodenbach, Ronneburg und Schöneck.
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Heimatgedanke, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung.
Die Stiftung der Sparkasse Hanau vergibt ihre Fördermittel im Frühjahr eines jeden Jahres, Einsendeschluss ist der 31. Januar. Weitere Informationen zum Förderantrag finden Sie auf der Website der Stiftung.
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Stiftung der Sparkasse Hanau
Dr. German Brachtendorf