Kasseler Kulturinstitutionen und Kulturschaffende können zur Hauptantragsfrist am 31. Januar jeden Jahres Fördermittel für Projekte aller künstlerischer Sparten beantragen.
Gefördert werden Kultureinrichtungen, Kulturakteurinnen und ‐akteure, Veranstaltungsreihen, Festivals und Produktionen in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film und Medien.
In überwiegendem Umfang werden Programm‐ und Produktionsförderungen vergeben, vorzugsweise für Projekte mit öffentlicher Präsentation. In geringem Umfang werden Strukturförderungen vergeben, die temporär den Aufbau oder den Erhalt eines Kulturangebots unterstützen.
Die Vergabegrundlagen und die Allgemeinen Bestimmungen zur Projektförderung durch das Kulturamt können hier eingesehen werden:
Hauptantragsfrist ist am 31. Januar jeden Jahres für Fördermittel für Projekte aller künstlerischer Sparten
Ab Sommer können darüber hinaus nach Rücksprache mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzelne Anträge angenommen werden, sofern über die Hauptantragsfrist hinaus weitere Mittel zur Vergabe verfügbar sind.
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Kulturförderung