Kasseler Bildende Künstler:innen
Mit der Bereitstellung von Ausstellungshonoraren fördert die Stadt Kassel die Vergütung von Bildenden Künstlerinnen und Künstlern, die ihre Werke für öffentlich zugängliche Ausstellungen zur Verfügung stellen. Die Zuwendung dient der Wertschätzung der künstlerischen Leistung und stellt eine finanzielle Aufwandsentschädigung der Ausstellungstätigkeit dar.
Ausstellungsorte und ausstellende Institutionen, die die Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Gewährung von Ausstellungshonoraren stellen. Das Ausstellungshonorar wird in voller Höhe an die ausstellenden Künstlerinnen und Künstler weiteregegeben.
Eine Antragstellung für Ausstellungshonorare ist durchgängig möglich.
Bitte nehmen Sie bei Erstantragstellung vorab Kontakt mit der Stadt Kassel auf.
Kurzinformationen zu den Finanzierungsvoraussetzungen für Ausstellungshonorare PDF‐Datei 265 kB
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